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Politik: Gerichtshof stärkt Rechte von Vätern Fall Görgülü: Anwältin fordert Konsequenzen

Berlin - Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) im Sorgerechtsstreit des türkischen Vaters Kazim Görgülü hat dessen Rechtsanwältin die zuständigen Ämter zum Handeln aufgefordert. Es habe Urteile der Gerichte bislang nur schleppend umgesetzt, sagte die Bochumer Fachanwältin für Familienrecht Azime Zeycan dem Tagesspiegel.

Berlin - Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) im Sorgerechtsstreit des türkischen Vaters Kazim Görgülü hat dessen Rechtsanwältin die zuständigen Ämter zum Handeln aufgefordert. Es habe Urteile der Gerichte bislang nur schleppend umgesetzt, sagte die Bochumer Fachanwältin für Familienrecht Azime Zeycan dem Tagesspiegel. Sie hoffe jetzt, dass „die Mitarbeiter des Landesverwaltungsamts den BGH-Beschluss verstehen und sich daran halten. Das Ergebnis ist: Der Junge muss jetzt zügig zu seinem Vater.“ Der Vater werde in seinem Verhalten vom BGH in allen Punkten bestätigt

Der „Fall Görgülü“ beschäftigt Behörden und Gerichte seit der Geburt des Kindes 1999 und ist der prominenteste Sorgerechtsstreit in der Bundesrepublik. Die deutsche Mutter, die bereits zwei uneheliche Kinder von anderen Vätern hatte, hatte ihr drittes Kind nach der Geburt zur Adoption freigegeben. Der Junge kam zu Pflegeeltern. Wegen des andauernden Rechtsstreits ist die Adoption jedoch noch nicht vollzogen. Der leibliche Vater hatte damals erst Monate später von der Geburt des Kindes erfahren und bemüht sich seitdem um Sorgerecht und Umgang. Dies war ihm von den Behörden und der Justiz immer wieder verweigert worden. Erst Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg und des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hatten die Rechte des leiblichen Vaters gestärkt.

In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hat der BGH die Übertragung des Sorgerechts auf Kazim Görgülü abgelehnt, weil „die noch nicht hinreichend gefestigte Bindung des Kindes an seinen Vater“ einen Wechsel in dessen Familie noch nicht zulasse. Der BGH hält aber für geboten „schnellstmöglich und mit Nachdruck die Bildung einer tragfähigen Beziehung zu fördern“, damit das Kind in der Familie des Vaters leben könne.

Auch das Zögern der Behörden greift der BGH an: Der Amtsvormund und das zuständige Oberlandesgericht hätten die Verweigerung des Umgangs „zu lange geduldet“. Die Pflegeltern des achtjährigen Sohnes von Görgülü würden nach Angaben Zeycans den Umgang des Vaters mit dem Kind trotz gegenteiliger Gerichtsbeschlüsse seit Wochen boykottieren. Der BGH wirft den Pflegeltern in seinem Beschluss vor, das Kindeswohl habe „nicht an erster Stelle der Motive ihres Verhaltens“ gestanden. Tsp

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