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Politik: Gerichtsurteil: Englisches Gericht lehnt Klage wegen Diskriminierung ab: "NS-Gruß gegenüber einem Deutschen ist nur gutartige Neckerei"

Ein Deutscher, der in Großbritannien lebt und am Arbeitsplatz mit dem Nazi-Gruß des gereckten Arms und Rufen wie "Sieg Heil" und "Heil, mein Führer" begrüßt wird, muss dies als "gutartige Neckerei" hinnehmen. Mit dieser Entscheidung wies ein Gericht in Ashford (Kent) die Klage eines Bundesbürgers zurück, der wegen der Belästigung durch seine Kollegen seine Arbeit als Busfahrer aufgeben musste und sich als Opfer verbotener Rassendiskriminierung sah.

Ein Deutscher, der in Großbritannien lebt und am Arbeitsplatz mit dem Nazi-Gruß des gereckten Arms und Rufen wie "Sieg Heil" und "Heil, mein Führer" begrüßt wird, muss dies als "gutartige Neckerei" hinnehmen. Mit dieser Entscheidung wies ein Gericht in Ashford (Kent) die Klage eines Bundesbürgers zurück, der wegen der Belästigung durch seine Kollegen seine Arbeit als Busfahrer aufgeben musste und sich als Opfer verbotener Rassendiskriminierung sah. Der 49 Jahre alte Klaus Burger aus Potsdam war nach Inhaftierung in der DDR zunächst nach Westdeutschland und 1993 nach Großbritannien gekommen. Dort fand er 1997 eine Stelle als Busfahrer, die er jedoch 1999 aufgeben musste, weil er wegen des schlechten Arbeitsklimas krank wurde.

Burger, dessen Kollegen mit zusammengeschlagenen Hacken und gerecktem Arm salutierten, wann immer sie ihn sahen, wurde nicht nur als "deutscher Bastard", "Hermann der Deutsche" und in jüngerer Zeit auch als "Gerhard" angeredet. In seinem Bus fand er Zettel "Dies ist kein deutscher Panzer". Als Burger in einer Diskussion über die Privatisierung der Energieversorgung sagte, er habe von dem Thema keine Ahnung, gab ein Kollege zurück, er sei erstaunt, einen Deutschen zu treffen, der keine Gasversorgung habe. Das Gericht wies Burgers Klage zurück, er sei Opfer von Diskriminierung geworden, weil er Deutscher sei: "Es gab Gelegenheiten, als der Kläger zum Gegenstand gutartiger Neckerei seiner Kollegen wurde, weil er Deutscher ist, aber solche Vorkommnisse waren nicht rassistisch begründet", hieß es. Nach Londoner Presseberichten vom Donnerstag bezeichnete Burger das Urteil als "unglaublich". "Ich habe mein Leben lang gegen Faschismus und Kommunismus gekämpft. Dessen bezichtigt zu werden, wogegen ich immer gekämpft habe, ist wirklich schmerzhaft."

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