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Politik: Gesetz gegen Diskriminierung nicht in Kraft

Berlin - Beruflich Benachteiligte und Opfer von Diskriminierung können ihre Rechte vorerst nicht einklagen. Das so genannte Gleichbehandlungsgesetz ist nicht wie geplant am 1.

Berlin - Beruflich Benachteiligte und Opfer von Diskriminierung können ihre Rechte vorerst nicht einklagen. Das so genannte Gleichbehandlungsgesetz ist nicht wie geplant am 1. August in Kraft getreten, da Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz noch nicht unterschrieben hat. Es war ihm erst in der vergangenen Woche zur Prüfung vorgelegt worden. FDP und Grüne kritisierten die Panne.

Das Bundespräsidialamt bestätigte am Dienstag einen Bericht der „Financial Times Deutschland“ über die Verzögerung. Jetzt laufe die Prüfung, ob das Gesetz mit der Verfassung in Einklang stehe, sagte eine Sprecherin Köhlers. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll vier Richtlinien der Europäischen Union umsetzen. Verboten werden danach Diskriminierungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Die verzögerte Weiterleitung an Köhler sei lediglich ein „organisatorisches Versehen“, hieß es aus dem Justizministerium. Man rechne damit, dass das Gesetz „spätestens“ Ende September – wenn sich die EU-Kommission mit dem Thema befasse – in Kraft sein werde. Der Bundesrepublik drohen empfindliche EU-Strafen, sollte sich die Einführung des Gesetzes weiter in die Länge ziehen. Deutschland hinkt mit der Umsetzung der EU-Vorlage drei Jahre hinterher.

Die FDP warf der Koalition vor, durch eine gezielte Verzögerungstaktik eine eingehende Prüfung des Antidiskriminierungsgesetzes zu unterbinden. FDP-Justizexpertin Mechthild Dyckmans nannte es eine „Ungeheuerlichkeit“, dass das Gesetz Köhler erst in der vergangenen Woche zur Prüfung vorgelegt worden sei: „Das Vorgehen des Bundespräsidenten ist daher zu begrüßen.“ Das Gleichbehandlungsgesetz sei eine Fehlleistung, „die zahlreiche Probleme und Schwierigkeiten mit sich bringen wird“.

Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sagte dagegen, die „Trödelei“ bei der Ausfertigung des Gesetzes sei unverständlich, da Deutschland bereits einmal wegen Vertragsverletzung verurteilt worden sei. „Der Bundespräsident sollte nun unterschreiben. Das Gesetz ist zweifelsfrei verfassungskonform, wenn auch schlampig gemacht.“ ddp

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