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Gesetz zu Karenzzeiten: Auf der sicheren Seite

Der mögliche Wechsel Pofallas zur Bahn führt zu Gesetz über Karenzzeiten.

Berlin - Wer bei der geplanten Neuregelung der Karenzzeiten für Minister und andere Regierungsmitglieder nicht mehr ganz mitkommt, kann sich mit einem trösten: Er steht nicht alleine da. Bis vor kurzem hat die SPD eine gesetzliche Regelung durch das Parlament gefordert. Nach einem Gespräch mit dem Koalitionspartner gaben Union und SPD die Parole aus: Das soll das Kabinett via Selbstverpflichtung alleine regeln. Inzwischen ist auch das veraltet: Der Bundestag soll nun ein Gesetz erlassen, das es dem Kabinett erlaubt, die Karenzfrage zu regeln.

Dahinter steckt keine politische Ranküne, sondern der juristische Fachverstand des Parlaments. Die Experten verwiesen auf Artikel 12 des Grundgesetzes, der allen Deutschen die freie Berufswahl garantiert. Einzige Einschränkung: „Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden.“ Das aber bedeute: Ohne Gesetz sei keine Einschränkung möglich.

Zwar sind sich auch unter den juristisch Gebildeten in Union und SPD nicht alle sicher, dass das stimmt. In der Wirtschaft enthalten schließlich viele Arbeitsverträge zeitlich befristete Wettbewerbsverbote, die verhindern sollen, dass ein Beschäftigter mitsamt seinem Wissen nahtlos zur Konkurrenz wechselt. Aber „um auf der sicheren Seite zu sein“, wolle man dem Rat folgen. Der Bundestag wird also demnächst ein „Rahmengesetz“ beschließen. Darin wird dann das Kabinett ermächtigt, sich eine Karenzregelung zu geben. Das Gesetz wird aber – wiederum aus formaljuristischen Gründen – auch inhaltliche Vorgaben enthalten müssen, etwa zum Geltungsbereich und zu Ausnahmen.

Den aktuellen Auslöser der Debatte, Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU), wird die Regelung wohl so oder so nicht mehr betreffen. Für den Grünen-Verkehrspolitiker Stephan Kühn zeigt der Fall aber deutlich, „dass wir dringend eine gesetzliche Regelung brauchen, freiwillige Selbstverpflichtungen reichen nicht“. Kühn hat sich von der Bundesregierung bestätigen lassen, dass Pofalla in seiner Zeit als Kanzleramtsminister intensiv mit der Bahn beschäftigt war, zu der er jetzt wechseln will. Zwischen Dezember 2009 und September 2013 traf er sich, so die Antwort auf eine Anfrage, mindestens 30-mal mit Konzernchef Rüdiger Grube oder dem Aufsichtsratschef Utz-Hellmuth Felcht. Mal traf er Grube allein, mal mit anderen Bahn-Spitzen; zuletzt sah er den Vorstandschef kurz vor der Bundestagswahl am 22. September.

Richtig überraschend ist das nicht: „Bundesminister a.D. Pofalla war im Rahmen seiner Tätigkeit (…) mit der Gesamtheit der politischen Vorhaben der Bundesregierung und somit auch mit allen relevanten bahnpolitischen Themen befasst“, schreibt Helge Braun, Staatsminister im Kanzleramt. Dass ein Chef des Kanzleramts einen Chef des Staatskonzerns trifft, ist nachgerade seine Pflicht.

Aus einem Wechsel Pofallas direkt in den Bahn-Vorstand wird aber wohl aus anderen Gründen nichts: Die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat wollen nicht zustimmen. „Wenn es Pofalla nicht ums Geld geht und er was bewegen will, kann er gut mit einem Posten unterhalb des Vorstands leben“, sagte ein Gewerkschafter dem Tagesspiegel. Ein Ja der Arbeitnehmer bei der Aufsichtsratssitzung im März ist schon deshalb unwahrscheinlich, weil im Mai Betriebsratswahlen anstehen. Da will die Arbeitnehmerseite nicht für ein zusätzliches Millionengehalt im Bahn- Vorstand verantwortlich sein. bib/brö

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