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Gesetzentwurf: "Stalking" wird Straftat

Die Opfer von permanenten Nachstellungen sollen künftig besser geschützt und die Täter schärfer bestraft werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute beschloss.

Berlin (10.08.2005, 15:10 Uhr) - Nach dem Bundesrat beschloss am Mittwoch auch das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf gegen so genannte Stalker. Der englische Begriff Stalking kommt aus der Jägersprache und bedeutet anschleichen. Betroffen von diesem Psychoterror sind nicht nur Prominente, sondern auch viele Normalbürger, etwa nach einer gescheiterten Beziehung. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes ist aber erst nach der möglichen Neuwahl zu rechnen.

Nach dem neuen Strafparagrafen 241b «Nachstellung» kann mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden, wer sich anderen Menschen beharrlich annähert und deren Lebensgestaltung «schwerwiegend und unzumutbar» beeinträchtigt. Dies betrifft die unerwünschte räumliche Nähe, das Auflauern, ständige E-Mails oder Anrufe, Bestellung von Waren oder Dienstleistungen im Namen des Opfers und auch Fälle, bei denen Leben und Gesundheit des Opfers bedroht sind. Bei den Staatsanwaltschaften sollen nach Vorstellung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) Sonderzuständigkeit geschaffen und die Verfahren sollen beschleunigt durchgeführt werden.

Mit ihrem Gesetzentwurf will Zypries eine Gesetzeslücke schließen. Obwohl es auch jetzt schon rechtliche Handhaben gegen Stalker gebe, seien manche Handlungen bislang nicht strafbar gewesen. Grundsätzlich soll der neue Straftatbestand als Antragsdelikt gelten. Damit entscheidet das Opfer, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird. In Fällen von besonderem öffentlichen Interesse kann aber die Staatsanwaltschaft das Verfahren an sich ziehen. Die Grünen kritisierten diese Vorschrift.

Der Zypries-Entwurf wird wegen der angestrebten Neuwahl - ebenso wie der Vorschlag des Bundesrates - vorerst nicht vom Bundestag behandelt werden. Damit wird sich erst der nächste Bundestag befassen können. Gegen die Vorlage des Bundesrates, der noch schärfere Strafen vorsieht, haben Zypries und auch andere Rechtspolitiker der Koalition verfassungsrechtliche Bedenken.

Der hessische Justizminister Christean Wagner (CDU), der die Bundesratsvorlage eingebracht hatte, begrüßte ebenso wie andere Unionspolitiker den Regierungsentwurf, auch wenn dieser hinter den Vorstellungen der Union zurückbleibe und zu spät komme. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, warf der Regierung vor, alle vorausgegangenen Initiativen der Union abgelehnt zu haben. Die Rechtsexpertin der FDP, Sibylle Laurischk, warnte vor Hektik im Gesetzgebungsverfahren. Die Opferschutzorganisation Weißer Ring begrüßt den Entwurf. Für die oft gesundheitlich erheblich geschädigten Opfer sei es wichtig, von Politik, Justiz und Polizei endlich ernst genommen zu werden. (tso)

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