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Gesetzentwurf: Transparenz-Gesetzentwurf beschlossen

Die Bezüge der deutschen Spitzenmanager sollen künftig veröffentlicht werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Berlin (18.05.2005, 14:11 Uhr) - Ab 2007 soll das Gesetz in den großen Unternehmen für mehr Transparenz sorgen soll. Danach muss grundsätzlich das Salär jedes Vorstandsmitglieds börsennotierter Unternehmen im Jahresabschluss bis ins Detail publik gemacht werden. Einem Appell nach freiwilliger Transparenz waren diese Unternehmen zuvor nicht geschlossen gefolgt. Verstöße gegen die gesetzliche Transparenzpflicht können pro Vorstandsmitglied nur mit einem Bußgeld von maximal 50 000 Euro geahndet werden.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist, Aktionären die Beurteilung zu erleichtern, ob die Bezüge der Firmenspitze in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte: «Es geht nicht darum, eine Neiddebatte zu befriedigen.» Es gehe auch nicht «um die Einführung des Sozialismus auf Vorstandsebene».

Während die Union das Gesetz im Kern begrüßte, aber eine Ausweitung auf öffentliche Unternehmen verlangte, lehnte es die FDP ab. FDP-Fraktionsvize Rainer Brüderle erklärte: «Es entsteht der Eindruck: Rot-Grün will im Zuge der Kapitalismuskritik einzelne Vorstände an den Pranger stellen.» Aktionärsschützern ging der Entwurf wie dem Deutschen Gewerkschaftsbund nicht weit genug.

Zypries hatte seit vergangenem Jahr abgewartet, ob die großen Aktiengesellschaften die Gehälter freiwillig veröffentlichen. Nachdem im März feststand, dass nach wie vor 10 von 30 der im Börsenindex Dax zusammengefassten großen Unternehmen dies nicht tun wollten und die Quote bei den kleinen Unternehmen noch schlechter lag, sah sich Zypries zum Handeln gezwungen. Geweigert haben sich bislang etwa die Autokonzerne DaimlerChrysler und BMW sowie der Chemieriese BASF.

Zudem hatten Teile der SPD-Fraktion Druck gemacht. Zypries betonte, dass der Kabinettsbeschluss nichts mit der bevorstehenden nordrhein-westfälischen Landtagswahl am Sonntag zu tun habe. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Für die Unternehmen wird in dem Gesetz aber eine Möglichkeit eröffnet, der Publikation zu entgehen. Wenn die Vertreter von Dreiviertel des Grundkapitals dies wollen, kann eine Gesellschaft von sich aus die Veröffentlichung ausschließen. Da der Aktienbesitz oft in der Hand weniger großer Anteilseigner liegt, ist es wahrscheinlich, dass in Zukunft davon Gebrauch gemacht wird.

Wenn es nicht zu einem solchen Beschluss kommt, müssen alle denkbaren Teile der Bezüge eines Vorstandsmitglieds dargestellt werden - aufgeschlüsselt nach erfolgunabhängigen oder -abhängigen Bestandteilen. Zudem sollen auch die Leistungen veröffentlicht werden, die im Fall des Ausscheidens aus dem Unternehmen zugesagt wurden.

Das Gesetz soll bis Ende des Jahres in Kraft treten. Es würde dann für das Geschäftsjahr 2006 gelten. Zum ersten Mal müssten die Managergehälter dann in den Abschlüssen 2006 flächendeckend angegeben werden. Diese werden aber erst im Frühjahr 2007 erscheinen.

Zypries betonte, dass aus ihrer Sicht das Gesetz verfassungskonform sei - was aber etwa Porsche-Chef Wendelin Wiedeking bezweifelt. Wiedeking sieht darin einen Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Die Ministerin betonte auch, Deutschland verfolge keine Sonderregelung, sondern würde etwa mit den USA und Großbritannien gleichziehen. (tso)

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