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Horst Köhler

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Gesetzesänderungen: Köhler billigt Erbschaftssteuerreform und BKA-Gesetz

Monatelang hat die große Koalition über eine Reform der Erbschaftssteuer und das BKA-Gesetz gestritten. Beide Gesetze haben erst kürzlich den Bundesrat passiert. Nun hat Bundespräsident Horst Köhler in letzter Minute seine Unterschrift unter die Dokumente gesetzt. Damit können sie am Donnerstag in Kraft treten.

Das umstrittene BKA-Gesetz und die Reform der Erbschaftsteuer können wie geplant Anfang 2009 in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler habe beide Gesetze "über die Weihnachtsfeiertage" unterschrieben, teilte das Bundespräsidialamt am Montag mit. Der Bundespräsident habe bei beiden Gesetzen "keine durchgreifenden Bedenken" gehabt, "die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten", sagte ein Sprecher.

Das Gesetz zur Ausweitung der Rechte des Bundeskriminalamtes (BKA) war nach jahrelanger Auseinandersetzung am 19. Dezember vom Bundesrat beschlossen worden. Das BKA darf nun künftig bei Terrorverdacht vorbeugend ermitteln und auch das Mittel der Online-Durchsuchung nutzen. Die Opposition sowie Vereinigungen von Anwälten, Ärzten und Journalisten kritisierten die neuen Regelungen scharf.

Verfassungsgericht forderte Reform der Erbschaftssteuer

Die Reform der Erbschaftsteuer war im Bundesrat bereits am 5. Dezember verabschiedet worden. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" hatte am Samstag geschrieben, Köhler sei "verärgert", weil ihm das Gesetz in "Urschrift" erst am 16. Dezember zur Prüfung vorgelegt wurde. Erst wenn das Staatsoberhaupt ein Gesetz geprüft und unterschrieben hat, kann es im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Die Reform der Erbschaftssteuer sieht vor, dass die Steuer für Familienbetriebe entfällt, wenn diese zehn Jahre fortgeführt werden. Selbst genutztes Wohneigentum soll nicht nur unter Ehepartnern, sondern auch in eingetragenen Lebenspartnerschaften steuerfrei vererbt werden können. Dafür muss die Wohnung für die kommenden zehn Jahre auch selbst genutzt werden. Bei Kindern gilt für die Steuerfreiheit zusätzlich eine Höchstgrenze von 200 Quadratmetern. Für Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerschaften steigt der persönliche Freibetrag auf 500.000 Euro. Für Kinder gelten künftig 400.000 Euro, für Enkel 200.000 Euro. Für Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten und Erben außerhalb des engeren Familienkreises gibt es einen Freibetrag von 20.000 Euro.

Die Änderung der Erbschaftsteuer war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Immobilien- und Betriebsvermögen gegenüber Kapitalvermögen als zu niedrig bewertet ansah und eine Änderung bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlangt hatte. Ohne eine Einigung drohte die Steuer zum Jahresende auszulaufen. Die den Ländern zustehende Steuer hat ein jährliches Aufkommen von mehr als vier Milliarden Euro. (nis/dpa/ddp)

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