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Auf Rezept. Medikamente sind in Deutschland unnötig teuer. 32,4 Milliarden Euro gaben die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr dafür aus. Foto: pa/dpa

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Gesundheitsreform: Der verunsicherte Patient

Bundesgesundheitsminister Philipp Röslers Arzneien-Gesetzentwurf soll die Pharmapreise senken – er könnte aber die Kranken überfordern.

Berlin - Medikamente sind in Deutschland unnötig teuer. 32,4 Milliarden Euro gaben die gesetzlichen Krankenkassen laut Arzneimittelverordnungsreport im vergangenen Jahr für Medikamente aus – so viel wie nie zuvor. Auch Patienten müssen bei Zu- und Aufzahlungen oft tief in die Tasche greifen. Das kann so nicht bleiben, sagt die Regierung – am Mittwoch wird Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorlegen. Dessen Wirkung ist allerdings umstritten.

Das Problem liegt in der Preisbildung. Wenn Medikamentenhersteller hierzulande ein patentgeschütztes Präparat auf den Markt bringen, können sie dessen Preis bisher frei wählen. Auf diesen oft sehr hohen Herstellerpreis kommen dann noch weitere Zuschläge durch den Großhandel, die Apotheken und die Mehrwertsteuer. Auch Generika – wirkstoffgleiche Nachahmerpräparate anderer Hersteller –, die auf den Markt kommen, wenn der Patentschutz der Originale abgelaufen ist, sind in Deutschland deutlich teurer als im Ausland. „Die Generika sind dann vielleicht um die Hälfte billiger als die Originale, aber sie orientieren sich ja trotzdem am hohen Ursprungspreis“, sagt Gerd Glaeske, Gesundheitsökonom an der Universität Bremen.

Seit 2004 versuchen die Kassen mit Festbeträgen für patentgeschützte Medikamente die Hersteller zu niedrigeren Preisen zu zwingen, für nicht geschützte Arznei- und Hilfsmittel gilt das sogar schon seit 1989. Dafür ziehen die Kassen in Festbetragsgruppen mehrere vergleichbare oder gleiche Medikamente von verschiedenen Herstellern zusammen und deckeln ihren maximalen Zuschuss auf einen Preis im unteren Drittel. Diese Festbeträge werden einmal im Jahr angeglichen, also gesenkt. In diesem September betraf dies mehr als 7600 Präparate. „Die Pharmakonzerne ziehen mit ihren Preisen fast immer nach. Deshalb finden wir die Festbeträge als Instrument sinnvoll“, sagt Susanne Mauersberg, Gesundheitspolitik-Expertin der Verbraucherzentrale Bund. „Aber in der Übergangsphase ist es für viele Patienten unangenehm, da sie die Spanne selbst überbrücken müssen.“ Denn wer ein verschriebenes Medikament kauft, das über der Festbetragsgrenze liegt, muss die Differenz entweder selbst zahlen oder auf ein anderes Präparat ausweichen. Dazu kommt dann noch eine Zuzahlung, auch Rezeptgebühr genannt, die pro Medikament zwischen fünf und zehn Euro liegt.

Ein weiteres Mittel zum Sparen, das auch Patienten betrifft, sind die sogenannten Rabattregelungen, exklusive Vergünstigungen zwischen Pharmaherstellern und einzelnen Kassen für ein bestimmtes Medikament. In diesem Fall bekommen die Patienten dieser Kasse aus wirkstoffgleichen Medikamenten im Regelfall das vergünstigte Präparat verschrieben. Viele Patienten sind aber nicht ausreichend über diese Regeln und ihre Wahlmöglichkeiten informiert, sie sind von den häufigen Umstellungen verunsichert und wütend. „Das System in Deutschland ist absolut intransparent“, urteilt Verbraucherschützerin Mauersberg. „Das kann niemand mehr verstehen!“

Gesundheitsminister Rösler will diese Situation nun mit dem Gesetz „zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung“ entschärfen. Pharmahersteller sollen künftig mit den Krankenkassen über den Preis neuer patentgeschützter Medikamente verhandeln müssen. Ein Durchbruch, sagt die Regierung. „Wir brechen endlich das Preismonopol der Pharmaindustrie. Mondpreise wird es künftig nicht mehr geben“, sagt CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn. Anhand von Studien sollen die Hersteller zukünftig beweisen müssen, wie viel neuen Nutzen ihr Medikament bringt. Diese Nutzenbewertung soll dann als Grundlage für die Preisverhandlungen mit den Krankenkassen dienen.

Allerdings wird Röslers Gesetzentwurf massiv kritisiert. „Der Entwurf ist absolut ungenügend“, urteilt Gesundheitsökonom Glaeske. Die Kassen müssten auf der Grundlage von reinen Zulassungsgutachten verhandeln. Die sagten aber über den Nutzen für den Patienten noch gar nichts. Außerdem dürfen die Hersteller weiterhin im ersten Jahr auf dem Markt – solange die Nutzenbewertung nicht abgeschlossen ist – den Preis selbst bestimmen. Später gewähren sie Rabatte, der Listenpreis bleibt aber gleich. „Damit wird es als Orientierungspunkt für die Verhandlungen wieder enorm hohe Preise geben“, sagt Glaeske. Patienten sollen zudem zukünftig wählen können, ob sie das Medikament aus den Rabattverträgen ihrer Kassen wollen – oder selbst für ein anderes zuzahlen. Diese Wahlmöglichkeit ist neu, sie bringt aber auch weitere Eigenverantwortung für die Patienten mit sich. Dass die oft ratlos zurückbleiben, sieht auch das Gesundheitsministerium. Der Gesetzentwurf schlägt eine regelmäßige Förderung unabhängiger Beratungsstellen vor. So soll es 2011 insgesamt 5,2 Millionen Euro zur „Stärkung der Patientensouveränität“ geben.

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