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Gesundheitsreform: Regelungen für Private verfassungskonform

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat nun auch das Justiz- und das Innenministerium hinter sich. Beide Ressorts halten die Regelungen für die private Krankenversicherung nicht für verfassungswidrig.

Berlin - Dies bestätigten beide Ministerien in einem gemeinsamen, dem "Tagesspiegel" vorliegenden Schreiben vom 9. Januar. Privatversicherer, aber auch Teile der Union hatten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert.

Die Verpflichtung, Versicherte unabhängig von ihrem Krankheitsrisiko in einen Basistarif aufzunehmen, sei den Versicherungsunternehmen zumutbar, schreiben die Verfassungsressorts. Für das "sozialstaatlich gebotene Gemeinwohlziel", einen Schutz für alle Bürger sicherzustellen, seien "mildere Mittel nicht ersichtlich". Nur die gesetzlichen Kassen (GKV) zur Aufnahme Nichtversicherter zu verpflichten, wäre unzumutbar. Zudem gebe es in Kfz-Haftpflicht und privater Pflegeversicherung ebenfalls eine solche Pflicht.

Kein "unzumutbarer Anstieg" der Beitragssätze

Auch den PKV-Einwand, dass der Basistarif zu dramatischen Beitragssteigerungen für ihre bisherige Klientel führe, lassen die Gutachter nicht gelten. Da der Basistarif voraussichtlich nur "in relativ wenigen Fällen" gewählt werde, sei "kein unzumutbar hoher Anstieg der Beitragssätze zu erwarten". Dass Versicherte ihre Altersrückstellungen zu anderen Anbietern mitnehmen dürfen, sei kein Eingriff in die Eigentumsrechte der Versicherer.

Den geplanten Steuerzuschuss auch der Versicherung von Kindern in der PKV zugute kommen zu lassen, sei durch den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes nicht geboten, heißt es weiter. Schließlich fließe der Zuschuss "ganz allgemein" für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die von der GKV, nicht aber von der PKV getragen würden. (Tsp)

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