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GEZ-Reform: Auch Fernsehverweigerer sollen ab 2013 Gebühren zahlen

Die GEZ-Gebühr soll in zwei Jahren zur Haushaltsabgabe werden. Jeder Haushalt soll dann die vollen Gebühren entrichten, gleichgültig ob und wie viele Rundfunkgeräte die Bewohner nutzen. Ist das gerecht? Was meinen Sie? Diskutieren Sie mit!

Was jetzt noch GEZ-Gebühr ist, wird ab 2013 eine Haushaltsabgabe sein. Eine entsprechende Reform haben die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch auf den Weg gebracht. Am Zweck der Abgabe wird sich rein gar nichts ändern, die monatliche Zahlung wird den öffentlich- rechtlichen Rundfunk in Deutschland finanzieren. Dass die Erhebungsmethode reformiert wird, hat viel mit der technischen Entwicklung der Empfangsgeräte, im Kern aber mit dem Zauberwort der Stunde zu tun: „Gerechtigkeit“. Wenn der Staat spart, muss Gerechtigkeit herrschen, sie muss herrschen, wenn weit mehr als 40 Millionen Haushalte und Betriebsstätten Programme und Personal von ARD, ZDF und Deutschlandradio bezahlen. Taugt die Haushaltsabgabe dafür, so wie sie die Länderchefs beschlossen haben?

Die bisherige Rundfunkgebühr ist an das Bereithalten eines Empfangsgerätes für Radio und Fernsehen gekoppelt. Nun ist in Zeiten immenser technischer Machbarkeit selbst der Kühlschrank beleidigt, falls er nur aufs Bierkühlen reduziert wird. Der Gesetzgeber hatte auf die Entwicklung konvergenter Technik nur halbherzig reagiert. Als in Computer und Mobilfunktelefone die Möglichkeit zum Rundfunkempfang implantiert wurde, hat er neben die herkömmlichen Apparate „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ gesetzt. Für diese internetfähigen Handys und PCs wird derzeit nur die (Radio-)Grundgebühr von monatlich 5,76 Euro fällig. Das ist absurd, jeder internetaffine PC ist zugleich Radiogerät und Fernseher, was eine Gebührenpflicht von 17,98 Euro monatlich auslösen müsste. Diese Fallhöhe hat einige „Schlaumeier“ auf die Idee gebracht, der GEZ gegenüber zu behaupten, sie würden Hörfunk und TV nur noch via Internet nutzen.

Dieses Schlupfloch wird die Haushaltsabgabe stopfen. Sie achtet nicht mehr auf die Existenz einer technischen Apparatur und deren Standort, sie orientiert sich an der Existenz eines Haushaltes, egal wie viele rundfunkaffine Geräte sich dort befinden, egal wie viele Personen ein Haushalt umfasst. Die Haushaltsabgabe reflektiert, dass Menschen und nicht Maschinen Rundfunk nutzen, wie multifunktional heutige Geräte sind, wie viele und wie unterschiedlich sie vorhanden sind, wie mobil der Empfang geworden ist.

Allerdings macht die Aufgabe der bislang gespreizten Gebühr alle Zahler gleich und zwingt alle Haushalte ohne Ansehen des tatsächlichen Nutzungsverhaltens in die Pflicht. Selbst die wenigen Rundfunkverweigerer werden verpflichtet, auch jene Rundfunkteilnehmer, die sich bislang auf den Hörfunk konzentrierten und aufs Fernsehen verzichteten, müssen die eine Haushaltsabgabe bezahlen. Ärger steht ins Haus.

Seit 1976 kümmert sich die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio um Zufluss und Abfluss der Gebühren. 1100 Mitarbeiter sind dort tätig und kümmern sich um die 42,5 Millionen Nutzerkonten. Die Einordnung, welche Gebühr in welchem Umfang – Stichworte Zweitwohnung, Autoradio – fällig wird, ist im Einzelfall oft schwierig, häufig kommt es zu Streit, der vor Gericht landet. Der Ruf der GEZ ist mies. Ihre Mitarbeiter und die Rundfunkbeauftragten der Sender laufen mit einem Schnüfflerimage herum, selbst wenn sie berechtigterweise „Schwarzsehern“ auf der Spur sind. Mit der Haushaltsabgabe, sagt selbst Jürgen Doetz, als führender Privatfunk-Lobbyist ein natürlicher Feind öffentlich-rechtlichen Gebarens, würde „der Berufsstand der GEZ-Sheriffs aussterben, die Bespitzelung würde aufhören.“ Erwartet wird eine verschlankte Behörde, die auch die Haushaltsabgabe einziehen wird. Selbst bei künftiger Schonung der Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer bleibt die Kontrollfunktion.

Der Modellwechsel ist zwar keine Erfindung des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof, mit seinem jüngst vorgelegten Gutachten dazu hat er aber für die Ministerpräsidenten quasi eine Handlungsanweisung aufgeschrieben. Kirchhof war Verfassungsrichter in Karlsruhe. Das höchste deutsche Gericht hat ARD & Co. wieder und wieder den Rücken gestärkt, ihnen eine „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ ausgestellt. Daran kommt kein Medienpolitiker vorbei. ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfen entsprechend gelassen sein, an den derzeit 7,26 Milliarden Euro Gebühreneinnahmen wird nicht gerüttelt. Das Kirchhof’sche Modell ist da raffiniert. Durch den Austausch der 42,5 Millionen Rundfunkteilnehmer gegen 39,5 Millionen Haushalte plus Betriebsstätten bleibt der Faktor erhalten, mit dem die Pauschalabgabe von monatlich 17,98 Euro zur Milliardeneinnahme hochmultipliziert werden kann. Die Gebühr als Haushaltsabgabe wird nicht teurer. Das lässt alle aufatmen.

Die erzielte Einigkeit im Großen wird noch Detailarbeit im Kleinen auslösen. So wird der Beitrag für Betriebsstätten nach der Zahl der Mitarbeiter gestaffelt werden. Offen ist, wie mit der Gebührenbefreiung für sozial Schwache umgegangen wird. Paul Kirchhof will, dass auch Hartz-IV-Empfänger künftig zahlen, den Betrag dann aber über das Wohngeld ersetzt bekommen. Möglicherweise drohen Mehrkosten für die Kommunen und letztlich den Steuerzahler.

Auch das sind Gerechtigkeitsfragen – wie die für manchen Hörer und Seher alles entscheidende: Warum soll ich für Programme bezahlen, die mir absolut nicht gefallen? Ein „Musikantenstadl“ stürzt Menschen in die Depression, andere macht er glücklich. Bezahlt haben ihn beide. Das wird mit der Haushaltsabgabe nicht anders. Gerechtigkeit ist aber keine Frage von Geschmack. Oder?

Die GEZ-Gebühr soll in zwei Jahren zur Haushaltsabgabe werden. Jeder Haushalt soll dann die vollen Gebühren entrichten, gleichgültig ob und wie viele Rundfunkgeräte die Bewohner nutzen. Ist das gerecht? Was meinen Sie? Diskutieren Sie mit!

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