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Politik: Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften: Bayern will in Karlsruhe gegen Homo-Ehe klagen

Der Freistaat Bayern will vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Gesetz zur so genannten Homo-Ehe klagen. Das beschloss das Kabinett in München am Dienstag auf Antrag von Justizminister Manfred Weiß (CSU).

Der Freistaat Bayern will vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Gesetz zur so genannten Homo-Ehe klagen. Das beschloss das Kabinett in München am Dienstag auf Antrag von Justizminister Manfred Weiß (CSU). "Wir halten das Lebenspartnerschaftsgesetz für einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Schutz der Ehe", sagte Weiß. Das von der CDU regierte Thüringen hatte bereits Ende Februar eine entsprechende Klage in Karlsruhe angekündigt. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion und Initiator des Gesetzes, Volker Beck, kritisierte Bayerns scharf. Die "Eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften" verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Die rot-grüne Bundesregierung hatte das Gesetz gegen die Stimmen der Union im Dezember verabschiedet. Damit es nicht wie geplant zum 1. August in Kraft tritt, will München parallel zur Normenkontrollklage eine einstweilige Anordnung beantragen.

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