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Gleichstellung: Verwaltungsgericht: Ministerium vergab Stellen rechtswidrig

Das Ressort für Familie verletzte unter Kristina Schröder das Gleichstellungsgesetz. Es hob Männer auf Top-Jobs im Ministerium - vorbei an der Gleichstellungsbeauftragten

Von Fatina Keilani

Die Beförderungspolitik der früheren Familienministerin Kristina Schröder (CDU) ist jetzt ihrer Nachfolgerin Manuela Schwesig (SPD) auf die Füße gefallen. Am Donnerstag urteilte das Berliner Verwaltungsgericht in drei Fällen, dass die Gleichstellungsbeauftragte des Ministeriums bei Beförderungen nicht hinreichend beteiligt wurde. Die geübte Praxis sei rechtswidrig gewesen. Es wurden jedes Mal Männer auf Top-Jobs befördert, ohne dass die Gleichstellungsbeauftragte eine Chance hatte einzugreifen: Pressesprecher Christoph Steegmans, Staatssekretär Lutz Stroppe und der Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig.

Das erste Verfahren betraf Steegmans, der im September 2011 seinen neuen Posten antrat, zeitgleich mit Ministerin Schröders Rückkehr aus dem Mutterschutz und nachdem er als stellvertretender Regierungssprecher abgelöst worden war. Regierungssprecher Steffen Seibert verkündete die Personalie Ende August in der Bundespressekonferenz; erst sechs Tage später wurde auch die Klägerin darüber unterrichtet – und darüber, dass Steegmans in seinem neuen Job statt der üblichen B3-Besoldung nach der Stufe B6 bezahlt wird – das sind monatlich 1400 Euro mehr. Die Gleichstellungsbeauftragte Kristin Rose-Möhring klagte.

Die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts unter Richter Florian Rüsch gab ihr jetzt Recht. Es stehe nirgends, dass eine Ministerin am Tag ihrer Rückkehr aus dem Mutterschutz einen Pressesprecher brauche, sagte er. „Das Gesetz gibt der Gleichstellungsbeauftragten sehr umfassende Beteiligungsrechte“, sagte Rüsch. „Für Entscheider ist das nicht angenehm. Es hat einen gewissen Lästigkeitsfaktor.“ Es sei aber so und gelte auch für herausgehobene Posten.

Beklagtenvertreterin Lisa von Laffert warf der Gleichstellungsbeauftragten Inaktivität vor. Es sei seit Wochen bekannt gewesen, dass ein neuer Sprecher nötig werde. Da könne man ja auch mal aktiv werden. „Ich war aktiv“, verteidigte sich Rose-Möhring. Aber sie könne nicht einfach Namen in den Raum werfen, insbesondere wenn nicht bekannt sei, dass Besoldung nach B6 möglich sei. Da schöpfe man aus einem ganz anderen Pool.

Im Ergebnis endeten auch die Verfahren, die Stroppe und Rörig betrafen, entsprechend. Dass Stroppe Staatssekretär werden sollte, wurde der Klägerin gar nicht mitgeteilt, und im Falle der Ernennung Johannes-Wilhelm Rörigs zum Missbrauchsbeauftragten erfuhr sie es erst kurz bevor er den Job antrat. Ihre Einsprüche scheiterten, ebenso Versuche außergerichtlicher Einigung. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich. Im Ministerium soll sich die Praxis mittlerweile gebessert haben.

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