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Politik: Goethe-Institut: Athener Gericht lehnt Stopp der Beschlagnahme ab

Das juristische Tauziehen um die geplante Beschlagnahme und Versteigerung deutschen Staatseigentums in Griechenland zur Entschädigung von NS-Opfern geht weiter. Am Dienstag lehnte ein Gericht in Athen einen deutschen Antrag ab, der einen Beschlagnahmestopp für deutsches Staatseigentum gefordert hatte.

Das juristische Tauziehen um die geplante Beschlagnahme und Versteigerung deutschen Staatseigentums in Griechenland zur Entschädigung von NS-Opfern geht weiter. Am Dienstag lehnte ein Gericht in Athen einen deutschen Antrag ab, der einen Beschlagnahmestopp für deutsches Staatseigentum gefordert hatte. Zunächst soll entschieden werden, ob diese Maßnahme überhaupt rechtens ist.

Betroffen sind das Deutsche Archäologische Institut und das Goethe-Institut. Der Erlös aus den Versteigerungen der Objekte soll den Hinterbliebenen der Opfer des Massakers von Distomo zugute kommen. In dem mittelgriechischen Ort hatte die SS im Juni 1944 als Vergeltung für Partisanenaktionen 214 Menschen ermordet. Das oberste Gericht Griechenlands hatte im April 1999 ein Gerichtsurteil von 1997 im Grundsatz bestätigt, wonach Deutschland zur Zahlung von 9,4 Milliarden Drachmen (55,3 Millionen Mark/28,3 Millionen Euro) an fast 300 Hinterbliebene von Bewohnern Distomos verurteilt wurde.

Gerichtsvollzieher begannen mit der Schätzung der deutschen Liegenschaften. Die deutsche Regierung hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Forderungen der NS-Opfer mit Wiedergutmachungszahlungen aus den 60er Jahren abgegolten seien und die Beschlagnahme deutschen Eigentums, besonders aber gemeinnütziger Institutionen, gegen das Völkerrecht verstoße. Mit einem endgültigen Urteil wird bis zum 19. September gerechnet.

Sabine Heimgärtner

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