zum Hauptinhalt

Politik: Grenzer-Jahre zählen nicht Urteil: Niedrigere Beamtenbesoldung gerechtfertigt

. Die niedrigere Besoldung eines Beamten, der früher bei den DDR-Grenztruppen gedient hat, ist rechtmäßig.

Von Matthias Schlegel

. Die niedrigere Besoldung eines Beamten, der früher bei den DDR-Grenztruppen gedient hat, ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag in einem Revisionsurteil entschieden (Az: BVerwG 2 C 5.03). Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin. Ein heute als Amtsrat im Bundesinnenministerium tätiger 48-jähriger Mann, der bis 1990 Mitglied der DDR-Grenztruppen war, hatte dagegen geklagt, dass seine damalige Dienstzeit bei der Festlegung seines Besoldungsdienstalters nicht berücksichtigt worden war. Er berief sich darauf, dass die Grenztruppen in der DDR im Vergleich zur NVA und Polizei, bei denen die Dienstzeiten angerechnet würden, keine Sonderstellung gehabt hätten. Als Finanzoffizier sei er überdies nicht unmittelbar an der Sicherung des Grenzregimes beteiligt gewesen.

Das Gericht hingegen ging davon aus, dass der Dienst bei den Grenztruppen „mit dem Makel der Zugehörigkeit zu einem rechtsstaatswidrigen Organ der ehemaligen DDR behaftet“ sei. Deshalb solle sich diese Zeit „nicht besoldungserhöhend auswirken“. Die entsprechende Regelung aus dem Beamtenbesoldungsgesetz sei verfassungsgemäß. Der Kläger hatte errechnet, dass ihm durch die nicht anerkannte Dienstzeit monatlich rund 25 Euro entgingen.

Bereits das OVG hatte in der Begründung seines Urteils im Januar 2003 festgestellt, dass es sich bei den Grenztruppen der DDR „um eines der Hauptrepressionsorgane in der DDR“ gehandelt habe und dass deren Wirken sich „von anderen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst der DDR – auch solchen in der NVA oder bei der DVP – in relevanter Weise unterschied“. Bereits im Jahr 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht im Fall eines früheren Mitarbeiters des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit in einer besoldungsrechtlichen Frage ähnlich entschieden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false