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Politik: Grenzgänger

Was ein V-Mann darf und was nicht, ist in der Praxis oft schwer zu definieren. In der Regel dürfen sich die einer Extremistenszene angehörenden Spitzel des Verfassungsschutzes an keinen kriminellen Aktivitäten beteiligen.

Was ein V-Mann darf und was nicht, ist in der Praxis oft schwer zu definieren. In der Regel dürfen sich die einer Extremistenszene angehörenden Spitzel des Verfassungsschutzes an keinen kriminellen Aktivitäten beteiligen. Das Strafgesetzbuch sieht allerdings eine Ausnahme vor. Bei Propaganda-Delikten können V-Leute mitmischen. In den Paragraphen 86 und 86a gibt es dazu den Absatz 3. Darin wird die Androhung einer Freiheits- oder Geldstrafe verneint, „wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen“ oder anderen Zwecken diene. Dem Gesetzestext ist allerdings nicht zu entnehmen, welches Ausmaß das verfassungswidrige Verhalten eines V-Mannes erreichen darf, um verfassungswidrige Aktivitäten aufzudecken. Im Alltag entscheiden die Verfassungsschutzbehörden selbst, was ihr Informant noch darf oder was er besser lassen sollte. Dabei sind die Kriterien von Fall zu Fall und von Land zu Land durchaus unterschiedlich. fan

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