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"Ja zum Volksentscheid" steht am 11.10.2013 vor der Vattenfall Zentrale in Berlin auf einem Brief-Umschlag. Mit der Aktion von campact und dem Berliner Energietisch soll für die Briefabstimmung zum Rückkauf des Berliner Stromnetzes geworben werden.

© dpa

Grundgesetz und Volksentscheid: Den Wind wehen lassen

Der Wunsch nach mehr direkter Demokratie birgt Chancen - aber vor allem aber Risiken. Ein Kommentar.

Es klingt eigentlich gut. Der Vorschlag hört sich nach mehr Partizipation an, nach Stärkung der direkten Demokratie. Der Vorsitzende der CSU-Grundsatzkommission, Markus Blume, schlug nach einer Sitzung dieses Gremiums vor, künftig Änderungen des Grundgesetzes per Volksentscheid möglich zu machen – die CSU solle diese Forderung in ihr Parteiprogramm aufnehmen, regt er an. Und Blume nennt auch ein Beispiel: Das Volk könne über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren abstimmen. Der christsoziale Politiker meint damit vermutlich nicht jene längst zur Routine gewordenen Einsätze unserer Soldaten bei Unwetterkatastrophen, wie sie auch jetzt gerade wieder in Bayern stattfinden und die jeder gut findet. Der Volksentscheid machte ja nur bei strittigen Fragestellungen einen Sinn – also etwa bei bewaffneten Einsätzen im Inneren. Aber auch eine Verschärfung des Asylrechts könnte dann thematisiert werden, das Recht auf Freizügigkeit, die Zuständigkeit für Bundesautobahnen oder Fernstraßen. Man ahnt: Der Vorschlag kann ehrlichen Herzens kommen, aber er könnte auch der offiziellen Politik als Deckmantel dienen, um Leidenschaften hochzupeitschen und dem Gefühl Ausdruck zu verleihen, dass jetzt mal endlich auf den Tisch gehauen werden muss.

Gerd Appenzeller

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