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Zwei Eurofighter der Bundeswehr bei einer Übung.

© dpa

Grundgesetzänderung: Koalition will Abschuss von Terrorflugzeugen erleichtern

Nach bisheriger Rechtslage müsste das gesamte Bundeskabinett über einen Abschuss von Flugzeugen zur Terrorabwehr entscheiden. Dies soll sich mit einer Grundgesetznovelle ändern.

Die Bundesregierung will den Abschuss von Flugzeugen erleichtern, die von Terroristen als Anschlagswaffe eingesetzt werden. Um für einen solchen Ausnahmefall gewappnet zu sein, wolle die Koalition den Grundgesetzartikel 35 ändern, bestätigte am Dienstag das Bundesinnenministerium einen Bericht von „Spiegel Online“. Der Verteidigungsminister oder die -ministerin solle demnach im Alleingang einen Einsatzbefehl geben können.
Nach bisheriger Rechtslage kann nur die Bundesregierung als Ganzes über den Einsatz militärischer Mittel zur Terrorabwehr im Inland entscheiden. Diese Regelung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2013 zurück. Die im Luftsicherheitsgesetz für Eilfälle vorgesehene alleinige Entscheidungsbefugnis des Verteidigungsministers hatten die Richter damals für nichtig erklärt. Zuvor hatte Karlsruhe im August 2012 entschieden, dass unter strengen Auflagen Einsätze der Bundeswehr im Inland erlaubt seien.

In der Praxis war seit dem Urteil ein Einsatz von Kampfjets gegen entführte Flugzeuge nahezu ausgeschlossen: Für eine Befassung des gesamten Kabinetts mit dem Einsatz gegen ein von Terroristen entführtes Flugzeug wäre im Ernstfall kaum genügend Zeit gegeben.

"Wir müssen diese Lücke schließen“, sagte Innen-Staatssekretärin Emily Haber in Berlin. In der Sache sei das Vorhaben der großen Koalition aber „nichts Neues“. Die Koalition reagiere damit auf das Karlsruher Urteil vom vergangenen Jahr.

"Bei akuter Gefahr bleiben nur Minuten für eine Entscheidung"

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), sagte zu „Spiegel Online": „Bei akuter Gefahr bleiben nur Minuten für eine Entscheidung. Die Einberufung einer Kabinettssitzung ist da praktisch unmöglich.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte sein Urteil auf Artikel 35 des Grundgesetzes bezogen. Dort ist bislang festgelegt, dass bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen nur „die Bundesregierung“ den Streitkräfteeinsatz zur Unterstützung der Länderpolizeien befehlen darf. Diese Vorgabe will die große Koalition nun ändern, um die Einsatzentscheidung in Eilfällen dem Verteidigungsminister oder der -ministerin zu überlassen.

Die Neuregelung könnte es nach Informationen von „Spiegel Online“ dem Minister oder der Ministern ermöglichen, in alleiniger Entscheidung Kampfjets aufsteigen zu lassen, um ein entführtes Flugzeug abzudrängen oder mit Warnschüssen zur Landung zu zwingen. Befänden sich in einer Maschine oder einem Kleinflugzeug ausschließlich Terroristen, wäre als letztes Mittel der Gefahrenabwehr auch ein Abschuss denkbar.

Für die Änderung des Grundgesetzes sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Im Bundestag verfügt Schwarz-Rot über eine solche Mehrheit. Die Frage eines Militäreinsatzes im Inland gegen Terrorgefahr hatte seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA immer wieder für Streit unter den Parteien in Deutschland gesorgt. (AFP)

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