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Guantanamo: Bin Ladens Chauffeur bestreitet vor Gericht jede Schuld

Vor einem US-Sondergericht im Gefangenenlager Guantanamo hat am Montag der Prozess gegen den ehemaligen Fahrer von Terroristenchef Osama bin Laden begonnen. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und bezichtigte die US-Armee der Misshandlung und Folter.

Der frühere Fahrer von Osama bin Laden hat zum Auftakt seines Prozesses im US-Gefangenenlager Guantanamo die Terrorvorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Der 37-jährige Jemenit Salim Hamdan bekannte sich am Montag vor der zuständigen Militärkommission nicht schuldig, wie das US-Verteidigungsministerium bekannt gab. Damit verzichtete Hamdan auf die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung zwischen Verteidigung und Anklage; Voraussetzung dafür wäre ein Schuldeingeständnis gewesen.

Hamdan ist wegen Verschwörung und Unterstützung des Terrorismus angeklagt. Sein Prozess ist der erste, der vor einer der eigens für die Guantanamo-Insassen eingerichteten Militärkommissionen abgehalten wird. Dem Verfahren kommt damit ein Testcharakter für die geplanten Prozesse gegen weitere Verdächtige zu. Die US-Regierung hatte das System der Militärkommissionen gegen großen juristischen Widerstand durchgesetzt. Das Oberste Gericht erzwang dabei mehrere Änderungen.

Bodyguard oder lediglich Angestellter?

Hamdans Verteidiger argumentieren, ihr Mandant habe bei der Planung und Ausführung von Terroranschlägen nicht aktiv mitgewirkt. Er sei lediglich Angestellter im Dienst von Osama bin Laden gewesen. Bereits zuvor hatte Hamdan, der Ende 30 ist, erklärt, bei den Verhören misshandelt und gefoltert worden zu sein. Hamdam war Ende 2001 an einer Straßensperre in Afghanistan gefasst worden und als einer der ersten Häftlinge ins Gefangenlager auf Kuba gekommen. Die Ankläger werfen ihm vor, er sei faktisch Bodyguard Bin Ladens gewesen und habe ihm dabei geholfen, der Verfolgung durch durch US-Spezialfahnder zu entkommen.

Die Verfahren vor dem Sondergericht sind international umstritten, weil die Angeklagten weniger Rechte als in normalen Militärprozessen oder Zivilverfahren haben. (peg/AFP/dpa)

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