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Politik: Guantanamo ohne Wiederkehr

Warum der „Bremer Taliban“ nicht zurück darf

Bremen - Ein Wechselbad der Gefühle durchleben zurzeit die Eltern des angeblichen „Bremer Taliban“ Murat K.. Seit zweieinhalb Jahren wird der in Bremen aufgewachsene Türke im US-Lager Guantanamo festgehalten – ohne Anklage und ohne Kontakt zur Außenwelt.

Ende Juni setzte seine Mutter Rabiye K. mit anderen Häftlingsangehörigen beim obersten US-Gerichtshof durch, dass auch Guantanamo-Gefangene zumindest einen Anspruch auf Haftprüfung haben. Sie schöpfte daraus die Hoffnung, dass ihr ältester Sohn bald nach Hause zurückkehrt, denn sie hält ihn für unschuldig. Aber selbst wenn der 22-Jährige freigelassen wird, ist noch nicht klar, ob der gebürtige Bremer mit türkischem Pass wieder nach Deutschland darf.

„Seine bisherige unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist erloschen“, sagte der Bremer Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) auf Anfrage von Radio Bremen – und zitierte Paragraf 44 des Ausländergesetzes. Danach erlischt die Aufenthaltsgenehmigung nach sechsmonatiger Abwesenheit, wenn nicht eine längere Frist bewilligt wurde. Wegen der Kontaktsperre in Guantanamo Bay konnte Murat K. allerdings keine Fristverlängerung beantragen. Dass Senator Röwekamp „ihm daraus jetzt einen Stick dreht“, bezeichnet der Anwalt von Murats Eltern, Bernhard Docke, als „ein bisschen zynisch und aberwitzig“. Er hält es für durchaus zulässig, die Sechs-Monats- Frist nachträglich zu verlängern.

Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International nennt Röwekamps Position „zynisch“. Falls Murat K. tatsächlich afghanische Terroristen unterstützt habe, müsse er sich vor deutschen Gerichten dafür verantworten. Aber er dürfe nicht doppelt bestraft werden: erst mit „völkerrechtswidriger Haft“ in Guantanamo und dann noch mit einer Einreisesperre.

Immerhin: Ganz so kategorisch wie von manchen Medien und Kritikern dargestellt, lehnt „Innensenator Gnadenlos“ (so die Grünen) die Wiedereinreise nicht ab. Sein Sprecher Markus Beyer sieht durchaus die Möglichkeit, dass Murat K. ein neues Visum für Deutschland beantragen könnte. Die Behörden müssten dann „die gesamten Umstände“ des Falles würdigen. Dazu gehöre auch, „dass der Terrorismus-Verdacht erst mal ausgeräumt wird“, sagte Beyer dem Tagesspiegel.

Die Bundesanwaltschaft hat bisher keine Belege für terroristische Verstrickungen, auch wenn sich der strenggläubige Muslim im Herbst 2001 heimlich nach Pakistan aufgemacht hatte und dort oder im benachbarten Afghanistan von US-Soldaten verhaftet wurde. Er selbst ließ vor seiner Festnahme verlauten, er wolle nur Koranschulen besuchen.

Allerdings ruht noch ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Bremer Staatsanwaltschaft hält es für möglich, dass Murat K. mit Gleichgesinnten in Deutschland islamistisch motivierte Straftaten begehen wollte.

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