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Politik: Härte gegen Härtefälle: Ärzte warnten vor der Ausweisung, Baden-Württemberg schob dennoch eine bosnische Familie ab

Der Appell zu Ostern hatte etwas Aufbruchartiges, vielleicht sogar Mitreißendes: Über alle Parteien und Fraktionen hinweg hatten sich 150 Bundestagsabgeordnete zusammengeschlossen und für mehr Fingerspitzengefühl bei der Rückführung von traumatisierten bosnischen Kriegsflüchtlingen plädiert. Später waren es 250 Parlamentarier, die den Antrag in den Bundestag brachten - und die Bundesregierung erklärte sich solidarisch: So genannte Härtefälle, also Flüchtlinge, die während des Bosnienkrieges (1992 - 1995) Opfer von Vergewaltigung und Folterungen geworden waren, sollten zunächst bleiben und ihre therapeutische Behandlung in Deutschland abschließen können.

Der Appell zu Ostern hatte etwas Aufbruchartiges, vielleicht sogar Mitreißendes: Über alle Parteien und Fraktionen hinweg hatten sich 150 Bundestagsabgeordnete zusammengeschlossen und für mehr Fingerspitzengefühl bei der Rückführung von traumatisierten bosnischen Kriegsflüchtlingen plädiert. Später waren es 250 Parlamentarier, die den Antrag in den Bundestag brachten - und die Bundesregierung erklärte sich solidarisch: So genannte Härtefälle, also Flüchtlinge, die während des Bosnienkrieges (1992 - 1995) Opfer von Vergewaltigung und Folterungen geworden waren, sollten zunächst bleiben und ihre therapeutische Behandlung in Deutschland abschließen können. Der politische Konsens wuchs aus dem medizinischen Verständnis für das Krankheitsbild traumatisierter Menschen: dass sich deren psychische Störungen dramatisch verstärken, sobald sie mit einer behördlichen Ausreiseaufforderung konfrontiert werden, die sie zu jenen Verbrechern zurücktreibt, die ihnen in Bosnien schweres Leid angetan haben. So weit der Appell. Doch Abschiebungen fallen unter die Hoheit der Länder.

In Baden-Württemberg wurden jetzt eine 53-jährige bosnische Serbin und ihr 22-jähriger Sohn abgeschoben, obgleich der 58-jährige Familienvater als Trauma-Opfer der psychiatrischen Klinik Rottenmünster behandelt wird. "Mein Vater hat immer gesagt, dass er sich eher umbringt, als nach Hause zu gehen", sagt sein Sohn Denis, der inzwischen nahe Sarajevo Unterschlupf gefunden hat. Aus dem Haus traut er sich kaum; als bosnischer Serbe lebt er in einem Viertel, in dem sich vorwiegend Moslems und Kroaten aufhalten,die nach den grauenhaften Vertreibungskriegen der Serben nicht zwischen unschuldigen und schuldigen Serben unterscheiden.

Denis und seine Mutter wollen zurück, nach Rottweil, wo der Familienvater im Krankenhaus liegt. Sein Zustand hat sich seit der Abschiebung seiner Angehörigen noch einmal verschlechtert. Die Behörden hatten sämtliche Gutachten der behandelnden Ärzte in den Wind geschlagen. Während der überweisende Arzt attestiert hatte, dass es "unter der Abschiebedrohung zu einer Zunahme der suizidalen Gedanken und Impulse" gekommen ist, bestätigt die Klinik ein depressives Beschwerdebild und eine posttraumatische Belastungsstörung, aufgrund derer eine Rückführung in das Heimatland zurzeit nicht möglich sei. Zusätzlich sei eine weitere psychische Verschlechterung und eine Steigerung der akuten Selbstgefährdung wahrscheinlich. Weiter heißt es, dass durch die enge Beziehung zu Ehefrau und Sohn eine getrennte Rückführung problematisch erscheine. Und: Sollten die beiden dennoch abgeschoben werden, sei mit einer krisenhaften Zuspitzung des physischen Zustandsbildes zu rechnen. Die Mediziner haben Recht behalten.

Doch davon will das zuständige Regierungspräsidium Freiburg nichts wissen. In einer Pressemitteilung, die die Namen der betroffenen Familie nicht einmal schützt, wird dem Familienvater ein "erdichteter Suizidversuch" unterstellt - und stattdessen der Einschätzung eines Polizisten Glauben geschenkt: "Nachforschungen ergaben, dass es sich nicht um einen Selbstmordversuch handelte." Der Betroffene habe vielmehr eine nicht bezifferte Menge Raki getrunken. Und dann: "Dabei wusste er, dass er zu den Medikamenten, die er einnahm, keinen Alkohol trinken durfte." Obwohl das Regierungspräsidium also Trauma und Suizid bezweifelt, räumt es damit ein, dass der Patient entsprechend behandlungsbedürftig ist. Tatsächlich hatte der Arzt Antidepressiva verschrieben.

Ein Sprecher des Regierungspräsidiums hält dagegen: "Es hat weder Anamnese noch andere belegbare Beweise gegeben. Der Mann hat müde und betrunken im Gras gelegen, nachdem er vom Motorrad gefallen war." Auch habe der zuständige Richter am Tag der Abschiebung keine Zeit gehabt, die vom Anwalt und der Familie angegebenen Gründe gegen eine Ausweisung zu überprüfen. Darüber hinaus sei nicht bekannt gewesen, dass der Vater stationär behandelt werde. Und schließlich sei es doch "verdächtig", dass "Flüchtlinge immer dann ihre Traumata entdecken, wenn sie zurückkehren müssen".

Der beauftragte Rechtsanwalt Reinhard Kirpes nennt das Verfahren "schlimm und schrecklich". Die Behörden hätten Zeit und Situation ausgenutzt, um Mutter und Sohn abzuschieben. Nun versucht er, vor Gericht die Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen und die Wiedereinreise von Denis und seiner Mutter zu erreichen.

Hermann Breucha, Arbeitgeber des 22-jährigen Denis, erwägt inzwischen, Regressansprüche geltend zu machen. Denis, als Maler beschäftigt, war am frühen Morgen des 19. Juli auf dem Firmengelände von der Polizei abgeholt worden, obwohl seine Arbeitserlaubnis bis zum 25. Juli gültig war. "Ich halte diese Vorgehensweise für äußerst fragwürdig. Als Unternehmer ist so etwas nicht zu dulden. Mein betrieblicher Terminplan und meine Arbeitseinteilung sind fest auf meinen Personalbestand abgestimmt." Denis habe spezielle Arbeiten auszuführen gehabt, für die er eigens unterwiesen und ausgebildet worden sei. Breucha weiter: "Es ist für mich unverständlich, dass die Polizei ihn auf unserem Betriebsgelände wie einen Kriminellen verhaftet und abgeführt hat."

Claudia Lepping

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