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Krieg in Afghanistan: Hat Oberst Klein Falschaussage gestanden?

Der deutsche Oberst Georg Klein soll zugegeben haben, wissentlich falsche Aussagen gegenüber US-Militärs gemacht zu haben. Ein geheimer Nato-Bericht dokumentiert offenbar, dass Klein damit den Luftangriff auf zwei von den Taliban entführte Tanklaster erzwingen wollte.

Der Bundeswehroberst Georg Klein wollte, dass US-Truppen am 4. September 2009 die von Taliban entführten Tanklaster bombardieren – dafür hat er sie bewusst mit Falschinformationen versorgt. Wie der Spiegel unter Berufung auf einen geheimen Nato-Bericht schreibt, gab Klein dies vor Nato-Ermittlern zu. Er habe auf Nachfrage der US-Piloten seinen Fliegerleitoffizier eine "akute Bedrohung" melden lassen. Bei der Bombardierung starben bis zu 142 Menschen.

Laut Spiegel habe Klein wider besseren Wissens den Eindruck erweckt, Feindkontakt ("troops in contact") zu haben. Ihm sei klar gewesen, dass er nur so die gewünschte Luftunterstützung bekäme. Seinen Fliegerleitoffizier habe er gegenüber dem US-Militär antworten lassen, er habe Informationen, wonach sich die Entführer zweier Tanklaster neu formieren und das Camp Kundus angreifen wollten. Nur so konnten die Piloten bombardieren, ohne eine Genehmigung aus dem Isaf-Hauptquartier einzuholen. Der 500 Seiten lange Bericht der Nato zeige jedoch, dass es keine Hinweise auf einen geplanten Angriff gegeben habe. 

Schon vorher wurde bekannt, dass die US-Kampfpiloten das Bombardement der Tanklastzüge hinterfragt hatten: So hätten sie fünf warnende Tiefflüge vorgeschlagen. Der deutsche Fliegerleitoffizier habe des jedoch abgelehnt und verlangt, das Ziel sofort anzugreifen. Außerdem habe der Offizier sechs Bombenabwürfe verlangt. Die Besatzung der US-Kampfjets vom Typ F-15 habe dem widersprochen, es seien nur zwei Bomben nötig.

Die beiden am Luftschlag beteiligten US-Piloten sollen dafür bestraft worden sein. Wie die Süddeutche Zeitung (SZ) berichtet, seien sie wenige Tage nach dem Vorfall im September strafversetzt worden. Isaf-Kommandeur Stanley McChrystal habe damit auf die Verletzung von Einsatzregeln reagiert.

Eine Abberufung Kleins, wie sie McChrystal gefordert hatte, habe das deutsche Verteidigungsministerium abgelehnt, berichtet die SZ. Das Ministerium soll befürchtet haben, mit einem solchen Quasi-Schuldeingeständnis staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu beschleunigen.

Allerdings scheint sich die Angelegenheit für Klein erledigt zu haben: Die Generalbundesanwaltschaft will nach Informationen der die Ermittlungen gegen den Oberst einstellen. Dabei beruft sie sich auf das humanitäre Völkerrecht: In einem nicht-nationalen bewaffneten Konflikt verlören Zivilisten demnach ihren Schutzanspruch, wenn sie sich in eine Konfliktsituation begeben. Ein militärischer Schlag wäre in diesem Falle zulässig.

Quelle: ZEIT ONLINE

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