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Auf dem Weg ins Gericht: Der Israeli, der unter dem Namen Brodsky agierte. Foto: dpa

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Politik: Herrn Brodskys heikles Gewerbe

Nach dem Auslieferungsbeschluss Polens ist unklar, was den Mossad-Agenten in Deutschland erwartet

Von Hans Monath

Berlin - Über diplomatische Spannungen mit Israel wollte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nicht spekulieren, als er diese Woche nach der Auslieferung eines Mossad-Agenten von Polen an die Bundesrepublik gefragt wurde. „Rechtshilfeersuchen und insbesondere strafrechtliche Rechtshilfeersuchen wurden in allererster Linie nach Strafrecht behandelt und nicht nach außenpolitischen Interessen“, versicherte der Minister.

Doch der Fall des Israelis, der unter dem Namen Uri Brodsky in Warschau festgenommen worden war und nun nach Deutschland ausgeliefert werden soll, könnte durchaus Auswirkungen auf das sensible deutsch-israelische Verhältnis haben. Brodsky war wegen seiner Verwicklung in die Ermordung eines Hamas-Kommandeurs in einem Hotel in Dubai festgenommen worden. Gegen ihn lag ein europäischer Haftbefehl vor, weil er an der illegalen Beschaffung eines deutschen Reisepasses beteiligt gewesen sein soll. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn aber nicht wegen der Verwicklung in einen Mord, sondern wegen mittelbarer Urkundenfälschung und wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit.

Die Ermordung des Hamas-Kommandeurs in Dubai im Januar hatte weltweit Aufsehen erregt, weil die örtlichen Behörden rund ein Dutzend mutmaßliche Täter durch Videoaufzeichnungen identifizierten. Dubai beschuldigte den israelischen Geheimdienst Mossad. Viele der mutmaßlichen Agenten hatten bei ihrem Einsatz Pässe europäischer Länder benutzt. Mehrere europäische Staaten bestellten deshalb israelische Botschafter ein, um gegen diese Praxis zu protestieren. Auch Außenminister Guido Westerwelle verlangte von Israel Aufklärung.

Deutsche Fahnder werfen Brodsky vor, einem der Täter geholfen zu haben. Der in Warschau Verhaftete soll den mutmaßlichen israelischen Agenten begleitet haben, als dieser im Frühjahr 2009 beim Einwohnermeldeamt Köln einen deutschen Pass beantragte. Mit dem auf den Namen Michael Bodenheimer ausgestellten Pass war einer der mutmaßlichen Mörder kurz vor der Tat in Dubai ein- und ausgereist. Nach Brodskys Festnahme in Warschau hatten zwei israelische Minister und die israelische Botschaft in Warschau die polnische Regierung aufgefordert, ihn nicht an Deutschland auszuliefern und stattdessen direkt nach Israel ausreisen zu lassen.

Das Bezirksgericht Warschau hatte am Mittwoch entschieden, Brodsky könne ausgeliefert werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht beschäftigte sich laut Auskunft eines Sprechers allerdings nur mit den Vorwürfen, die auch in Polen strafbar sind wie eben Urkundenfälschung. Spionage gegen Deutschland ist in Polen nicht strafbar. Polnische Kommentatoren schlossen daraus, Brodsky könne nach seiner Überstellung in Deutschland nicht wegen Spionage, sondern nur wegen Urkundenfälschung belangt werden. Weder das Justizministerium noch die Bundesanwaltschaft wollten die Folgen der Warschauer Entscheidung am Donnerstag bewerten.

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