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Volker Bouffier

© ddp

Hessen: Dubiose Beförderung

Hessens Innenminister Bouffier hat möglicherweise einem Parteifreund von der CDU rechtswidrig einen besseren Posten verschafft.

Jahrelang galt Volker Bouffier, der hessische Innenminister und ewige Parteivize der Landes-CDU, als möglicher Nachfolger von Ministerpräsident Roland Koch. Jetzt wird in Wiesbaden über Bouffiers Nachfolge spekuliert. Der dienstälteste Innenminister der Republik ist nämlich politisch angezählt. Dieses Wochenende haben ihm SPD und Grüne mit der Forderung nach Akteneinsicht verdorben. Ihr Verdacht: Der Minister habe vor dem Innenausschuss des Landtags die Unwahrheit gesagt, um eine selbstherrliche und rechtswidrig durchgezogene Beförderung eines Parteifreunds zu rechtfertigen.

Es geht um Hans Langecker, einen Polizeibeamten, der in Bouffiers Wahlkreis für die CDU im Kreistag sitzt. Den ersten Versuch des Ministers, ihn zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei zu befördern, vereitelte ein Mitbewerber per Gerichtsbeschluss. Ende 2008 untersagte der hessische Verwaltungsgerichtshof die Beförderung Langeckers, weil der Mitbewerber „in Nuancen besser“ beurteilt worden war und weil es „Beurteilungslücken“ gebe. Sieben Monate später überreichte Bouffier seinem Kandidaten trotzdem die begehrte Ernennungsurkunde. „Rechtsbruch“ riefen die Oppositionsparteien, als Anfang letzter Woche diese brisanten Details öffentlich wurden.

Der Minister ließ lapidar erklären, es gebe eben unterschiedliche Rechtsauffassungen. Erst vier Tage später – im Innenausschuss zur Rede gestellt – lieferte Bouffier eine Erklärung, die ihn scheinbar entlastet. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs sei überholt, weil er im März 2009 ein neues, internes Auswahlverfahren gestartet habe, berichtete Bouffier überraschend; in diesem Verfahren habe sich Langecker durchgesetzt. Allerdings verstrickte sich der Minister in Widersprüche. Bei einem Gespräch im März habe sein Staatssekretär dem Mitbewerber eröffnet, dass es ein neues Auswahlverfahren gebe. Sein Staatssekretär berichtete den Abgeordneten von dem Gespräch jedoch lediglich, er habe dem Mitbewerber empfohlen, sich um eine andere berufliche Position zu bemühen.

Auch die Umstände der Inthronisierung Langeckers machen misstrauisch. Wenige Stunden nach Zustimmung des Kabinetts überreichte Bouffier seinem Favoriten die Ernennungsurkunde, bevor der Mitbewerber davon erfuhr. Damit war diesem der Weg zum Gericht versperrt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden bescheinigte allerdings dem Minister, er habe sich „grob rechtswidrig über das Gebot einer ausreichenden Wartefrist vor Aushändigung der Urkunde hinweggesetzt“.

Die Opposition unterstellt nun sogar, dass es das zweite Auswahlverfahren gar nicht gegeben habe. Der Anwalt des Mitbewerbers fühlt sich „ausgetrickst“ und wirft dem Innenminister vor zu lügen. Bouffiers Krisenmanagement ist in der Sackgasse gelandet, vielleicht auch, weil sein Chef Koch und dessen PR-Stratege Dirk Metz in Sachen Wirtschaftsförderung unterwegs waren. Jetzt droht Bouffier ein Untersuchungsausschuss. Es wäre in diesem Jahr schon der zweite gegen die Regierung, weil Finanzminister Karl-Heinz Weimar sich wegen der fragwürdigen Zwangspensionierung missliebiger Steuerfahnder verantworten muss.

Ohnehin hat zuletzt Kochs Autorität gelitten. Dass der dienstälteste CDU-Ministerpräsident bei der nächsten Landtagswahl noch einmal antritt, gilt als unwahrscheinlich. Allerdings ist weit und breit kein geeigneter Nachfolger in Sicht. Bouffiers Staatssekretär Boris Rhein gilt als großes Talent und könnte seinen Minister beerben, sollte der über seine selbstherrliche Personalpolitik stolpern. Das Verhältnis zwischen Koch und Rhein gilt allerdings als schwierig – vielleicht kommt es indes darauf schon bald nicht mehr an.

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