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Hintergrund: Die Eckpunkte der Unternehmensteuerreform

Insgesamt fünf Milliarden Euro sollen die Firmen in Deutschland künftig an Steuerzahlungen einsparen. Das ist das angestrebte Volumen der Unternehmensteuerreform, deren Eckpunkte die Koalition nun beschlossen hat. Ein Überblick

Körperschaftsteuer

: Rund ein Fünftel aller Firmen in Deutschland sind Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaften oder GmbHs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung). Sie zahlen derzeit eine Körperschaftsteuer mit einem einheitlichen Satz von 25 Prozent - dieser soll nach dem Willen der Koalition nun sinken. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte eine Halbierung auf 12,5 Prozent vorgeschlagen.

Gewerbesteuer: Kapitalgesellschaften zahlen neben der Körperschaftsteuer auch Gewerbesteuer, deren Höhe von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist. Insgesamt liegt die durchschnittliche Steuerbelastung für die großen Unternehmen daher bei fast 39 Prozent. Durch die Koalitionsbeschlüsse soll der Satz nun auf unter 30 Prozent sinken. Gleichzeitig ist die Gewerbesteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen. Diese sollen aber nach dem Koalitionsbeschluss auch weiterhin genug Geld zur Erfüllung ihrer Aufgaben bekommen.

Bemessungsgrundlage: Um die Steuerausfälle für den Staat zu begrenzen, sollen künftig mehr Bilanzposten der Unternehmen in die Berechnung der Steuerschuld einbezogen werden. Steinbrück will nicht nur den Gewinn, sondern auch Ausgaben wie Zinsen, Mieten und Pachten berechnen und so Steuerschlupflöcher schließen. Über diese Einzelheiten soll aber erst im Herbst entschieden werden. Dabei ist weiterer Streit zu erwarten: Wirtschaft und der größte Teil der Union sind vehement gegen eine solche Ausweitung der Bemessungsgrundlage.

Personengesellschaften: Vier Fünftel aller Unternehmen in Deutschland sind Personengesellschaften, zum Beispiel Handwerksbetriebe. Sie zahlen - im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften - Einkommenssteuer mit einem Satz zwischen 15 und 42 Prozent und damit zum Teil deutlich mehr als die 25 Prozent Körperschaftsteuer. Die große Koalition beschloss, auch die Personengesellschaften zu entlasten. Wie das geschehen soll, muss noch im Einzelnen geklärt werden.

Abgeltungsteuer: Kapitaleinkünfte werden derzeit noch sehr unterschiedlich besteuert. Künftig soll es eine einheitliche Abgeltungssteuer geben. Deren Höhe stand zunächst noch nicht fest: Steinbrück hatte 30 Prozent für 2008 und 25 Prozent ab 2009 vorgeschlagen. Die große Koalition erhofft sich dadurch ein Ende der Kapitalflucht - und letztlich mehr Einnahmen.

Erbschaftsteuer: Ebenfalls zur Entlastung des Mittelstands sollen Firmenerben von der Erbschaftsteuer befreit werden. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: So muss das Unternehmen mindestens zehn Jahre lang weitergeführt werden. Vor allem die SPD hatte zudem für eine Arbeitsplatzklausel gekämpft. Diese soll es nach Unionsangaben nun aber nicht geben. (tso/AFP)

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