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Hintergrund: Die Grundzüge des Mandats von Bali

Die UN-Konferenz auf Bali hat das Verhandlungsmandat für ein neues globales Klimaabkommen beschlossen. Im Folgenden ein Überblick über die wesentlichen Punkte:

- Der Vertrag soll 2009 auf der Klimakonferenz in Kopenhagen abgeschlossen und in den Folgejahren ratifiziert werden. Das Abkommen soll dann das Kyoto-Protokoll ablösen, das 2012 ausläuft. Die USA wollen sich anders als bei Kyoto an dem neuen Abkommen beteiligen. Neben dem Klimaschutz nennt das Mandat auch die Bedeutung wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sowie der Armutsbekämpfung als vorrangige Aufgaben.

- Grundlage des Mandats sind die Berichte des Weltklimarats (IPCC) zur Gefährdung des Klimasystems. Demnach verringert eine Verzögerung beim Abbau von Treibhausgasemissionen die Chancen, die Temperaturen noch auf einem relativ niedrigeren Niveau zu stabilisieren und damit das Risiko schwerwiegenderer Folgen zu mindern. Es wird anerkannt, dass eine starke Senkung der globalen Emissionen erforderlich ist, um das Ziel zu erreichen, dem Klimawandel gemäß den Empfehlungen des IPCC zu begegnen. In einer Fußnote wird konkret auf die entsprechenden Textstellen im vierten IPCC-Bericht verwiesen.

- Die Industrieländer werden zu mess- und überprüfbaren Verpflichtungen und Maßnahmen aufgefordert, um den CO2-Ausstoß zu verringern. Dabei soll die Vergleichbarkeit unter den Industriestaaten beachtet werden. Auch die Entwicklungsländer werden zu Maßnahmen gegen den Klimawandel aufgefordert. Sie sollen dabei von den Industriestaaten in überprüfbarer Weise technisch, finanziell und durch Ausbildung unterstützt werden.

- Das Roden oder die Zerstörung von Wäldern soll wegen des Beitrages zum Treibhauseffekt zugunsten der Bewahrung von Wäldern oder nachhaltiger Forstwirtschaft verringert werden.

- Durch internationale Zusammenarbeit soll für besonders betroffene Staaten die Bewältigung von Folgen der Erderwärmung erleichtert werden. Dies gilt besonders für sehr arme Länder und für kleine Inselstaaten sowie für Regionen in Afrika, die von Dürre betroffen sind.

- Es wird beschlossen, einen Verhandlungsprozess einzuleiten, um die Ziele der UN-Klimarahmenkonvention auch nach 2012 umzusetzen. Der Verhandlungsprozess für das neue Abkommen soll von einer Arbeitsgruppe koordiniert werden, die spätestens im April 2008 ihre Arbeit aufnimmt. Für das Arbeitsprogramm sollen dem UN-Klimasekretariat bis zum 22. Februar Vorschläge eingereicht werden. Der Vorsitz soll jährlich zwischen einem Entwicklungsland und einem Industrieland wechseln. Auf der UN-Klimakonferenz im Dezember 2008 in Poznan (Posen) soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden.

Benno König[AFP]

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