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Hintergrund: Die Leistungen für Abgeordnete

Abgeordnete haben nach Artikel 48 des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung sowie ein entsprechendes Ruhegehalt.

Im einzelnen schlüsseln sich die Leistungen für die 613 Parlamentarier nach der beschlossenen Neuregelung wie folgt auf:

DIÄTEN: Die zu versteuernde monatliche Entschädigung von derzeit 7009 Euro wird in zwei Schritten angehoben - zum 1. Januar 2008 um 330 auf 7339 Euro (plus 4,7 Prozent) und Anfang 2009 um weitere 329 auf 7668 Euro (plus 4,48 Prozent). Damit sollen die Diäten an die Vergütungen von Bürgermeistern kleinerer Städte und von einfachen Bundesrichtern angepasst werden. (Mehrkosten für beide Schritte bis 2009: 4,8 Millionen Euro).

ALTERSVERSORGUNG: Derzeit erhält ein Abgeordneter nach dem Ausscheiden für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft im Bundestag eine Altersentschädigung in Höhe von drei Prozent der monatlichen Diät. Künftig gibt es nur noch 2,5 Prozent. Nach acht Jahren wird ein ehemaliger Abgeordneter dann nicht mehr 24 Prozent, sondern nur noch 20 Prozent der Diät als Ruhegeld erhalten. Der Höchstsatz des Ruhegehalts von 67,5 (bislang 69) Prozent der Diäten wird danach künftig erst nach 27 (bislang 23) Jahren erreicht. Abgeordnete erhalten aber bereits nach dem ersten Jahr im Parlament einen Pensionsanspruch. Bislang waren dafür acht Jahre erforderlich. Dafür wird die bisherige großzügige Abfindungsregelung für Kurzzeit- Parlamentarier abgeschafft.

Die Rente mit 67 in der gesetzlichen Rentenversicherung soll schrittweise auch auf Abgeordnete übertragen werden. Allerdings sieht eine Ausnahmeregelung vor, dass Parlamentarier mit mindestens achtjähriger Zugehörigkeit auch schon vom 57. Lebensjahr an Anspruch auf die Auszahlung eines Ruhegehalts haben.

WIE BISHER:

KOSTENPAUSCHALE: Für Einrichtung und Unterhaltung eines Büros im Wahlkreis, Büromaterial, Telefon und Reisen erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale von derzeit 3720 Euro im Monat gezahlt.

AMTSAUSSTATTUNG: Daneben hat jeder Abgeordnete Anspruch auf ein Büro in Berlin mit einer Größe von 54 Quadratmetern. Er kann Dienstfahrzeuge im Umkreis der Hauptstadt benutzen, bekommt eine Bahn-Freifahrtkarte (künftig auch für private Anbieter) sowie bei mandatsbedingten Reisen die Inlandsflugkosten ersetzt.

MITARBEITER: Für die Mitarbeiter-Bezahlung stehen monatlich 13.660 Euro zur Verfügung.

KRANKENVERSICHERUNG: Abgeordnete haben die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kranken- und Pflegeversicherung. Bei Mitgliedern der gesetzlichen Kassen (rund 40 Prozent der Parlamentarier) trägt der Bundestag die Hälfte des Beitrags. Die übrigen zahlen die Beiträge selbst, die aber nur ein Teil des Risikos decken. Für den Rest springt bei ihnen die Beihilfe wie bei Beamten ein.

VERSORGUNGEN: Bei mehreren Versorgungsansprüchen aus verschiedenen öffentlichen Ämtern greifen Anrechnungsvorschriften. So wird etwa das Ruhegehalt eines früheren Ministers auf die Bundestags-Diäten angerechnet. (mit dpa)

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