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Hintergrund: Eckpunkte des Rentenversicherungsberichts

Bundessozialminister Franz Müntefering hat am Mittwoch den neuen Rentenversicherungsbericht vorgelegt. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Berlin - Der Rentenversicherungsbericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Rentenpläne der Regierung und eine Prognose für die Entwicklung des Rentensystems in den kommenden 15 Jahren. Der Bericht kommt mit mehrmonatiger Verspätung, da die Regierung wichtige Grundsatzentscheidungen zur Stabilisierung des Systems - wie das Gesetz gegen Rentenkürzungen und den Plan für die Rente mit 67 - erst in den vergangenen Wochen traf und in den Bericht einbeziehen wollte. Die wichtigsten Punkte:

- Die Renten werden in diesem Jahr nicht gekürzt, selbst wenn dies auf Grund der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr eigentlich nötig sein sollte. Festgeschrieben wurden drei weitere Nullrunden für die knapp 20 Millionen Rentner bis 2008.

- Aktuell unterbliebene Rentenkürzungen, die die Rentenkassen mit rund zwei Milliarden Euro belasten, werden nach 2012 in fünf Schritten zu jeweils 0,4 Prozentpunkten nachgeholt. Dies bedeutet: Sollte bei höherem Wirtschaftswachstum dann eine Rentenerhöhung von beispielsweise einem Prozent möglich sein, wird sie um 0,4 Punkte auf 0,6 Prozent gekürzt. Der Bericht unterstellt bis 2019 Lohnzuwächse von jährlich etwa 2,5 Prozent.

- Ein-Euro-Jobs werden bei der für die Rentenanpassungen maßgeblichen Lohnentwicklung herausgerechnet.

- Der Beitragssatz in der Rentenversicherung steigt Anfang 2007 von 19,5 auf 19,9 Prozent. Danach soll er bis 2012 stabil bleiben und dann bis 2014 auf 19,4 Prozent sinken. Dieses Niveau soll trotz fortschreitender Alterung der Gesellschaft bis 2019 beibehalten werden.

- Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird allmählich von 65 auf 67 Jahre erhöht. Die Anpassung beginnt im Jahr 2012. Dann wird das Eintrittsalter jedes Jahr um einen Monat nach hinten verschoben. Von 2024 an folgen Zwei-Monats-Schritte. Flankiert werden soll dies durch eine «Initiative 50 plus», mit der die Regierung die Beschäftigung Älterer verbessern will. Derzeit ist nur ein Drittel der männlichen Arbeitnehmer bis zum 65. Lebensjahr berufstätig.

- Das Rentenniveau vor Steuern sinkt von 52,7 Prozent im Jahr 2005 bis 2019 auf 46,3 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens aller Erwerbstätigen minus Sozialabgaben. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Andernfalls müsste die Regierung eingreifen - ebenso, wenn der Beitragssatz über 20 Prozent zu steigen drohte.

- Die Regierung kürzt zum 1. Januar 2007 die Rentenbeiträge für die Bezieher des Arbeitslosengeldes II von monatlich 78 auf 40 Euro. Dies entlastet zwar den Bundeshaushalt um jährlich etwa 2,2 Milliarden Euro, mindert aber die Einnahmen der Rentenkassen in gleicher Größenordnung. Dies soll durch den höheren Beitragssatz ausgeglichen werden.

- Sollten die Einnahmen der Rentenkassen im Jahr 2008 angesichts des bei 19,9 Prozent festgeschriebenen Beitragssatzes nicht ausreichen, könnte ein Bundeszuschuss von 600 Millionen Euro notwendig werden. Darüber gibt es noch keine Entscheidung.

- Ob die bisher freiwillige Riester-Rente verpflichtend wird, lässt die Regierung weiter offen. Ebenso, ob die Entgeltumwandlung - eine spezielle Form der privaten Altersvorsorge - nach 2008 weiterhin von Sozialabgaben befreit wird. Eine Entscheidung soll im kommenden Jahr fallen. Es gibt aber bereits Signale, dass diese Förderung - die den Sozialkassen Einnahmen von etwa 1,6 Milliarden Euro jährlich entzieht - beendet wird. Bei der Entgeltumwandlung kann ein Teil des Gehaltes steuerbegünstigt und sozialabgabenfrei fürs Alter angespart werden. (tso/dpa)

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