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Hintergrund: Regelungen des Elterngeldes

Das Elterngeld ist ein Lohnersatz für Mütter und Väter, die nach Geburt eines Kindes die Berufstätigkeit unterbrechen oder auf höchstens 30 Stunden in der Woche reduzieren. Gezahlt werden 67 Prozent des letzten Nettogehalts, höchstens aber 1800 und mindestens 300 Euro im Monat.

Das Elterngeld ist ein Lohnersatz für Mütter und Väter, die nach Geburt eines Kindes die Berufstätigkeit unterbrechen oder auf höchstens 30 Stunden in der Woche reduzieren. Gezahlt werden 67 Prozent des letzten Nettogehalts, höchstens aber 1800 und mindestens 300 Euro im Monat. Die staatliche Leistung wird maximal 14 Monate gezahlt.

Ein Elternteil kann sie aber längstens zwölf Monate in Anspruch nehmen. Weitere zwei Monate wird nur dann gezahlt, wenn der andere Partner das Kind betreut. Damit sollen vor allem Väter an der Erziehung der Kinder stärker beteiligt werden. Alleinerziehende erhalten das Geld volle 14 Monate. Das Elterngeld kostete im vergangenen Jahr nach Ministeriumsangaben 1,7 Milliarden Euro - etwa 130 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant. (ho/dpa)

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