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Politik: Höhere Praxisgebühr für Bundesbeamte

Ministerium ändert Beihilferegeln

Berlin (dpa). Die von den Beamten zu zahlende Praxisgebühr wird rückwirkend zum 1. Januar auf zehn Euro pro Quartal erhöht. Mit der am Dienstag vom Bundesinnenministerium veröffentlichten nochmaligen Änderung der Beihilfevorschriften werden auch die Ausnahmen für Pensionäre mit der Mindestversorgung (1250 Euro) gestrichen. Die Erhöhung gilt zunächst nur für die Beamten des Bundes. Die Länder können eigene Beihilferegeln erlassen oder die Vorschriften des Bundes übernehmen. Hintergrund der Änderung ist eine öffentliche Debatte über angebliche Privilegien von Beamten und Abgeordneten, die wahlweise auch die Beihilfe beanspruchen können. Zunächst wollte das Innenministerium Beamte pauschal mit 20 Euro Praxisgebühr im Jahr belasten. Jetzt werden nach dem ersten Praxisbesuch im Quartal zehn Euro von der Beihilfe abgezogen. Damit bleibt die Praxisgebühr nicht bei den Ärzten, sondern fließt in den Staatshaushalt.

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