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Hohe Dunkelziffer: Die meisten Behandlungsfehler passieren bei Operationen.

© Georg Wendt/dpa

Hohe Dunkelziffer vermutet: Gutachter fordern offeneren Umgang mit Behandlungsfehlern

Die Krankenkassen haben 2018 knapp 3500 Ärztefehler bestätigt, durch die Patienten ein Schaden entstand. Die Statistik zeige nur einen „kleinen Ausschnitt“.

Die Prüfer der gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr knapp 3500 Behandlungsfehler nachgewiesen, in deren Folge Patienten ein Schaden entstand. Das waren etwas mehr als im Jahr davor, wie der Medizinische Dienst des Kassenspitzenverbands (MDS) am Donnerstag in Berlin berichtete. Die Fehlerstatistik zeige allerdings nur einen "kleinen Ausschnitt", weshalb sich daraus keine generellen Aussagen zum Gefährdungsrisiko ableiten ließen. Der stellvertretende MDS-Geschäftsführer Stefan Gronemeyer sprach von einer hohen Dunkelziffer. Studien gehen demnach davon aus, dass auf jeden festgestellten Behandlungsfehler etwa 30 unentdeckte Fälle kommen.

Insgesamt erhielten die Krankenkassen im vergangenen Jahr mehr Patientenbeschwerden über mögliche Behandlungsfehler. Die Gutachter prüften demnach 14.133 solcher Vorwürfe, das waren rund 600 mehr als 2017. In knapp jedem vierten Fall (3497) bestätigten die MDK-Gutachter den Verdacht. In jedem fünften Fall - das waren 2799 - wurde festgestellt, dass der Fehler den erlittenen Schaden auch verursachte. Das ist wichtig für die Betroffenen, denn nur dann bestehen Chancen auf Schadenersatz.

In fast jedem dritten Fall davon handelte es sich um einen Dauerschaden. In 107 Fällen führte ein Fehler zum Tod oder trug dazu bei. Im Jahr 2017 hatten die Gutachter 3337 Fehler bestätigt.

Die Zahlen bewegen sich seit Jahren auf etwa gleichem Niveau. Nach einer anfänglichen Aufbruchstimmung für einen offeneren Umgang mit Fehlern herrsche eher Stillstand, bemängeln die Krankenkassen-Prüfer. Sie fordern eine Berichtspflicht für besonders schwere Fehler, damit die Abläufe in den Kliniken überprüft werden können. Am wichtigsten sei es, über schwerwiegende und vermeidbare Schadensfälle wie Medikamentenverwechslungen oder im Körper vergessene Fremdkörper nach Operationen zu berichten. Nur dadurch seien diese "künftig systematisch zu vermeiden", erklärte Gronemeyer.

Neben den Krankenkassen legt auch die Bundesärztekammer jedes Jahr eine Statistik zu Behandlungsfehlern vor. Die Prüfer der Ärztekammern kommen zu ähnlichen Ergebnissen wie die der Krankenkassen. Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, können nur dann Schadenersatz einklagen, wenn der Fehler durch ein Gutachten bestätigt ist. (epd, AFP, dpa)

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