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Politik: Homo-Ehe: Aufs Standesamt oder zum Minister?

Standesamt, Bezirksregierung oder Innenministerium? Auch am Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die vorläufige Zulässigkeit der "Homo-Ehe" war in vielen Bundesländern unklar, wo denn nun die Lebenspartnerschaft vom 1.

Standesamt, Bezirksregierung oder Innenministerium? Auch am Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die vorläufige Zulässigkeit der "Homo-Ehe" war in vielen Bundesländern unklar, wo denn nun die Lebenspartnerschaft vom 1. August an geschlossen werden kann. Eine Unsicherheit, die Volker Beck von den Grünen als Drohpotential erkannt hat. Sachsen und Bayern sind die beiden Freistaaten, die in Karlsruhe mit ihrem Antrag auf eine Einstweilige Anordnung gegen die Homo-Ehe am Mittwoch gescheitert sind. Beide Länder zieren sich nun, ein Ausführungsgesetz auf den Weg zu bringen.

In Sachsen jedoch hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschieden, dass notfalls das sachlich zuständige Landesministerium die Beinahe-Trauungen vollziehen muss. Und so sieht Beck schon lange Schlangen von Heiratswilligen, die vor dem Dresdner Innenministerium auf ihre Eintragung warten. Es sei denn, Dresden lenkt ein.

Zum Thema Online-Umfrage: Spiegelt das Ja zur Homo-Ehe die Stimmung in der Bevölkerung wider? So wie Baden-Württemberg. Das Südwest-Land habe "die Zeichen erkannt", so Beck. Vielleicht habe Innenminister Schäuble ja ebenfalls Angst vor dem Ansturm der Heiratswilligen vor seiner Bürotür. Acht Bundesländer haben Ausführungsgesetze. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen wird das Standesamt als Eintragungsbehörde benutzt. Im Saarland kann jede Gemeinde selbst entscheiden, wo die Lebenspartnerschaft beurkundet wird. Brandenburg und Rheinland-Pfalz überlassen Landkreisen und Gemeinden die Entscheidung. Schleswig-Holstein will sein Ausführungsgesetz noch im Juli fertigstellen, Hessen an die Gemeinden verweisen. Die Stuttgarter Eilverordnung soll die Eintragung bei Landkreisen und kreisfreien Städten möglich machen. In Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen liegen Gesetzentwürfe über die Zuständigkeit der Standesämter vor, doch reicht die Zeit nicht. So gilt in NRW übergangsweise, dass die Bezirksregierungen die Homo-Ehen schließen.

Hunderte Paare an Rhein und Ruhr haben sich bereits gemeldet. "Es ist Wahnsinn, das Telefon steht nicht mehr still", sagt Walter Heinrich im Standesamt Dortmund. Dort gingen innerhalb von 24 Stunden 50 Ehebegehren ein. "Die Schätzung des Düsseldorfer Innenministeriums auf rund 100 interessierte Paare ist schon überholt", meint Jürgen von Beckerat, Fachdezernent in Düsseldorf. In Köln und Münster ließen sich Dutzende Paare für den 1. August vormerken, beim Regierungspräsidenten in Arnsberg 80.

Bayern, Sachsen und Thüringen, die ihre Klage gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz im Hauptverfahren weiter durchsetzen wollen, hatten unmittelbar nach dem Urteil erklärt, sich nicht fügen zu wollen. Erfurt und Dresden signalisierten inzwischen, sich an die Frist halten zu wollen. Das bayerische Kabinett werde sich kommende Woche mit der Ausführung befassen, sagte Staatskanzleisprecher Martin Neumeyer. Überlegt werde, ob man die Beglaubigung der Lebenspartnerschaften nicht auf Notare verlagern könnte. Nur sehr vage wird über das Ausführungsgesetz gesprochen, das laut Landesverfassung nötig sei und Monate dauere. Eine klare Pflicht zur Umsetzung der Homo-Ehe sieht Bayern nur dann, falls auch das im Vermittlungsausschuss festhängende Ergänzungsgesetz vom Bundesrat beschlossen wird.

"Reine Schikanepolitik" betreibe die Union, rügte am Donnerstag Grünen-Fraktionschefin Kerstin Müller. Justizministerin Däubler-Gmelin erinnerte Bayern an seine Treue-Pflicht gegenüber dem Bund. SPD und Grüne versicherten, das Regierungslager sei doch gesprächsbereit. Im Ergänzungsgesetz geht es vor allem um verwaltungsrechtliche und steuerliche Regelungen. Die Gleichstellung bei der Erbschafts- und der Einkommenssteurer sei "zentral", meint Müller. Über alles könne gesprochen werden; wichtig sei vor allem, dass die Union aus ihrer "Schmollecke" herauskomme und sich an der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses beteilige. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach hat angeregt, auch gleich das Hauptgesetz wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Rot-Grün lehnt dies ab. "Das tritt in Kraft. Punkt", sagt Kerstin Müller.

Ihr Parteifreund Volker Beck, als rechtspolitischer Sprecher einer der Väter der Lebenspartnerschaft und seit zehn Jahren auch im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulen-Verbands Deutschland (LSVD) tätig, sieht wenige Möglichkeiten, den bayerischen Widerstand zu brechen. Die Freistaaten sollten sich sehr genau überlegen, ob sie tausende Bürger zwingen wollten, den Rechtsweg zu beschreiten. Kerstin Müller appelliert an die CDU/CSU, sich in das Unvermeidbare zu fügen: "Jetzt hat die Stunde der liberaleren Teile der Union geschlagen!" Der LSVD drohte mit Schadenersatzklagen, falls Bayern weiter bremst.

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