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Politik: "Homo-Ehe": Ehen vor Gericht

Die Materie ist komplex, die Vorwürfe sind heftig. Wenn Volker Beck, der Rechtspolitiker der Grünen-Fraktion, die Klagen dreier Unions-Länder gegen die eingetragene Partnerschaft rügt, mangelt es nicht an deftigen Einschätzungen.

Die Materie ist komplex, die Vorwürfe sind heftig. Wenn Volker Beck, der Rechtspolitiker der Grünen-Fraktion, die Klagen dreier Unions-Länder gegen die eingetragene Partnerschaft rügt, mangelt es nicht an deftigen Einschätzungen. Missbraucht werde Deutschlands höchstes Gericht; die CDU/CSU sei beflügelt von der "Hoffnung auf einen billigen Verfahrens-Punktsieg"; sportlicher Ehrgeiz bestimme die Klagen; "perfide" und "rein taktisch motiviert" sei das Vorgehen, die Klage im Hauptverfahren bewusst erst so spät einzureichen, dass eine rechtzeitige Entscheidung nicht mehr möglich sei.

Worum es geht? Zum 1. August tritt das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Der Bundespräsident hat ein wenig gezögert, ehe er es unterschrieb, denn auch er wollte sicherstellen, dass es verfassungskonform ist. So können Lesben und Schwule also jetzt bald mit dem Amtssiegel des Staates ihre Partnerschaft schließen.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz war nicht zustimmungspflichtig - es reichte die Bundestagsmehrheit der rotgrünen Regierungskoalition. Viele der finanziellen Details sind im Regelwerk mit dem monströsen Namen Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz zusammengefasst worden. Dieses ist zustimmungspflichtig. Der Bundesrat wollte nicht, es ging in die Vermittlung. Auch dort gab es bislang kein Ergebnis. Im Herbst soll weiter beraten werden. Gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz haben die Freistaaten Bayern und Sachsen geklagt. In der Hauptsache hat sich ihnen auch Thüringen angeschlossen und sich damit, so sieht es der Grüne Beck, "in die Schmoll-Ecke der Stockkonservativen" begeben. Bayern und Sachsen wollen darüber hinaus eine einstweilige Anordnung, die das Inkrafttreten des Gesetzes in drei Wochen blockieren würde.

Hierüber - und nur hierüber - berät das Bundesverfassungsgericht heute. Die Entscheidung kann umgehend fallen. Ihre Grundlage ist eine Güterabwägung: Was wiegt schwerer, wenn ein später als verfassungswidrig erkanntes Gesetz in Kraft tritt und damit später als unwirksam betrachtete Partnerschaften geschlossen werden oder wenn homosexuelle Bürger beim Nichtinkrafttreten eines später als verfassungskonform erkannten Gesetzes weiter auf die Ausübung ihrer Grundrechte verzichten müssen?

Dies ist fraglos eine diffizile Abwägung. "Nur eine Zurückweisung des Antrags Bayerns und Sachsens hätte präjudizierende Wirkung", sagt Margot von Renesse, die SPD-Berichterstatterin zur "Homo-Ehe light". München und Dresden ein Karlsruher Nein entgegen zu schleudern, würde bedeuten, dass die Grundgesetz-Hüter das Ansinnen der Südländer für offensichtlich unbegründet halten. Ergeht die einstweilige Anordnung indessen, ist die Entscheidung über die Verfassungskonformität des Gesetzes weiter "völlig offen", so Margot von Renesse.

Und noch etwas verkündet die SPD-Politikerin. "Sie werden sich nicht wundern, wenn ich Ihnen sage, dass ich von der absoluten Verfassungsmäßigkeit des von der Regierungsmehrheit verabschiedeten Gesetzes überzeugt bin." Im Kern geht es um die Frage, ob der besondere Schutz, unter dem laut Grundgesetz Ehe und Familie stehen, durch die eingetragene Lebenspartnerschaft verletzt wird. Bayern und Sachsen sagen ja: der nötige Abstand zur Ehe sei nicht gewahrt, wenn homosexuelle Paare im Erb-, Miet- und Namensrecht sowie bei der Mitversicherung des Partners in den gesetzlichen Krankenkassen weitgehend gleichgestellt würden.

Doch schadet dies der Ehe? Renesse sagt nein: "Die Leitbildfunktion der Ehe wird nicht eingeschränkt." Richtig sei, dass die Lebenspartnerschaft keine Kopie der Ehe sein dürfe. "Die meisten unserer Nachbarländer, die die Partnerschaft haben, beweisen: Es gibt keine Beeinträchtigung der Eheschließungsbereitschaft und keine erhöhte Scheidungsbereitschaft." Empirisch sei eine Aushöhlung der Ehe also nicht nachweisbar.

Beck hat in der aktuellen Ausgabe der "Neuen Juristische Wochenschrift" geschrieben, wo er weiter "einen riesen Abstand" zur Ehe sieht. Für die heutige Begründung, weshalb eine einstweilige Anordnung falsch wäre, muss Rot-Grün indes ein anderes Argument benutzen. Beck drückt es so aus: "Wir werden das höchste deutsche Gericht überzeugen, dass alles rückabwickelbar wäre."

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