zum Hauptinhalt

Politik: „Ideales Mittel zur Verschleierung“

Nicht nur in der Botschaft in Kiew gab es Schwierigkeiten mit der Reiseschutzversicherung

Von Robert Birnbaum

Berlin - Otto Schily war seiner Sache offenkundig sicher. Ein einziges Mal hat sich der Innenminister bisher zur Visa-Affäre geäußert, die vor allem seinem grünen Kabinettskollegen Joschka Fischer schwer zu schaffen macht. Schily wies jede Mitverantwortung von sich. Nicht die Erlasse zur Visa-Politik seien das Problem, sondern deren Handhabung in „der einzelnen Botschaft“. Denn: „Wenn die Regeln falsch gewesen wären, müsste man meinen, dass in allen Botschaften die Probleme aufgetreten wären.“ Das aber sei nicht der Fall gewesen.

Eine schöne Theorie; sie hat nur einen Haken. So sehr die deutsche Botschaft in Kiew sich ab 2000 zum Brennpunkt des quasi legalen Visa-Missbrauchs entwickelt hat – Schwierigkeiten mit jenen Weisungen aus dem Hause Fischer, von denen der Außenminister selbst inzwischen eingeräumt hat, dass sie wesentliche Ursache des Problems waren, hatten auch andere Vertretungen.

Nachzulesen ist das in einem Fernschreiben der deutschen Botschaft in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku vom 12. Mai 2000. Das Telex, das dem Tagesspiegel vorliegt, ging ans Auswärtige Amt in Berlin und nachrichtlich an Botschaften und Konsulate in GUS-Staaten. Der Verteiler ist insofern interessant, als das Schreiben eine Telex-Diskussion zwischen den Vertretungen zusammenfasst. Überall waren sich die Visa-Stellen einig: Die Reiseschutzversicherung, als „Carnet de touriste“ damals noch ausschließlich vom ADAC angeboten und als reine finanzielle Rückversicherung für deutsche Behörden gedacht, war von der Berliner Zentrale zu einem Freifahrschein nach Schengen-Europa umgemünzt worden. „Ausgesprochen problematisch“ sei jene Weisung vom Oktober 1999, nach der ein Visa-Antragsteller praktisch nicht mehr weiter kontrolliert werden sollte, wenn er ein Carnet vorwies.

Dadurch, so zitiert der Verfasser zustimmend die Kollegen aus dem russischen St. Petersburg, würden die Prüfmöglichkeiten derart „minimiert“, dass die Reiseschutzversicherung „ein geradezu ideales Mittel zur Verschleierung von Reiseziel und Reisezweck ist“. Auch über die Konsequenzen waren sich alle im Klaren: Was als Reiseerleichterung gedacht sei, bringe in dieser Form „notwendigerweise einen Zuwachs an illegaler Immigration mit sich“. Versuche, die Prüfung der Antragsteller auf Seriosität den lokalen Vertriebspartnern des ADAC zu übertragen, nannten die Diplomaten „wohl illusorisch“ – diese Leute wollten Versicherungen verkaufen, nicht illegale Einreisen nach Deutschland verhindern.

Tatsächlich blieb das Problem auch in anderen Ländern als der Ukraine nicht nur ein theoretisches. Die Vertretung in Baku berichtet schon in dem zitierten Fernschreiben, dass bei genauer Nachprüfung „nach kurzer Zeit die ersten Dableiber zu verzeichnen waren“. Und auch aus Minsk in Weißrussland ist ein Hilferuf „mit der Bitte um Weisung“ aktenkundig. Am 11. November 2002 meldet die Botschaft eine „hier gegenwärtig festzustellende Häufung des Visummissbrauchs“ mit Hilfe des Reiseschutzpasses des Reiseunternehmers Kübler. Zu dem Zeitpunkt hatte das Auswärtige Amt den Kübler-Pass schon ein halbes Jahr gestoppt. Allerdings nur in Kiew.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false