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Integration: Innenminister lässt Kurse überprüfen

Bundesinnenminister Thomas de Maizière sammelt in den Ländern Informationen über Fälle von Integrationsverweigerung und deren Folgen. Einem Bericht des „Spiegel“ zufolge will der CDU-Politiker bis Mitte dieser Woche feststellen lassen, wie groß das Problem tatsächlich ist.

Berlin - Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Stefan Paris, sagte am Samstag in Berlin, vorrangig solle ermittelt werden, wie die 16 Länder auf Verweigerungen reagiert haben.

Paris erklärte, es sei „eine permanente Übung“ seines Ministeriums, bundesweit nachzuhaken, wie die Kurse nachgefragt werden und wie viele Abbrecher es gibt. Jetzt gehe es um die Frage, wie die Länder reagiert haben, wenn Migranten zu Integrationskursen nicht erschienen sind, die Teilnahme verweigert oder die Kurse abgebrochen haben. Laut Gesetz sind in solchen Fällen Sanktionen von Kürzung der staatlichen Leistungen bis hin zur „Aufenthaltsverkürzung“ möglich. Die Daten werden im Hinblick auf die Innenministerkonferenz Ende November in Hamburg erhoben, wie Paris sagte. Im „Spiegel“ heißt es dazu, ein erstes Zwischenergebnis aus Niedersachsen deute darauf hin, dass die Zahl der „Unkooperativen“ offenbar nicht besonders hoch ist. Demnach hatten etwa 3,8 Prozent der vorgesehenen Teilnehmer ihren Pflichtkurs ohne ausreichenden Grund nicht angetreten oder beendet. Bei 2,6 Prozent kam es zu Sanktionen oder zur Androhung davon. Ein Problem besteht nach Ansicht der niedersächsischen Behörden allerdings darin, dass Kursanbieter die Verweigerer oft nicht an die Ausländerbehörden weitermelden und es dadurch eine Dunkelziffer gibt.

Die schwarz-gelbe Koalition und ihr Innenminister bereiten im Vorfeld des Integrationsgipfels in diesem Herbst einen Gesetzentwurf mit Änderungen im Aufenthaltsrecht vor. „Der Integrationsgipfel soll ein Gipfel werden, bei dem es nicht nur um Appelle geht“, kündigte ein nicht namentlich genannter „Regierungsstratege“ im „Focus“ an. Bereits im August hatten Union und FDP Änderungen im Strafgesetzbuch vorgeschlagen. Zwangsehen sollen demnach mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Zudem soll die Antragsfrist zur Aufhebung einer solchen Ehe von einem auf drei Jahre verlängert werden. Wer „durch Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder List“ einen Menschen zur Ehe zwingt, soll gemäß des neuen Paragrafen 237 im Strafgesetzbuch auch international verfolgt werden können. Bislang kann die Zwangsehe nur über den Umweg des Straftatbestands „Schwere Nötigung“ geahndet werden.

Über das Ausmaß von Zwangsverheiratungen existieren bislang keine repräsentativen Erhebungen. Die Frauenrechtsorganisation Terres des Femmes verweist jedoch auf Studien in einzelnen Ländern. Demnach werden in Berlin jährlich etwa 370 Frauen zur Hochzeit gezwungen, in Hamburg und Baden-Württemberg jeweils 200. An Terres des Femmes wenden sich bundesweit 170 Frauen. dapd

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