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IWF-Chef Strauss-Kahn: Welche juristischen Schritte folgen jetzt?

Der wegen des Vorwurfs versuchter Vergewaltigung in den USA festgenommene IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn soll am Montag vor Gericht erscheinen. Die einzelnen US-Bundesstaaten haben ihre eigenen Rechtssysteme. Für Strauss-Kahn sind die Gesetze des Staates New York maßgeblich.

Der typische Verlauf in einem Fall wie jetzt bei IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn sieht so aus:

VERLESUNG DER ANKLAGE ("ARRAIGNMENT")

Der Beschuldigte erscheint erstmals vor Gericht, wo die Vorwürfe formell vorgelesen werden. Dies geschieht üblicherweise binnen 24 Stunden nach einer Festnahme. Bei Strauss-Kahn wurde die Frist um einen Tag verlängert, um genug Zeit für gerichtsmedizinische Untersuchungen zu gewinnen. Der Beschuldigte bekennt sich bei dem Termin schuldig oder nicht schuldig. Strauss-Kahns Anwalt hat erklärt, der IWF-Chef werde auf nicht schuldig plädieren.

FESTSETZUNG DER KAUTION

Während der Sitzung entscheidet der Richter über eine Kaution. Die Staatsanwaltschaft kann Reisebeschränkungen beantragen wie das Einziehen des Passes oder elektronische Überwachungsmaßnahmen. Strauss-Kahns Anwälte könnten wegen dessen internationalen Rufs mildere Maßnahmen beantragen. Die Richter in New York haben in der Vergangenheit bei Fluchtgefahr auch ungewöhnliche Schritt angeordnet. So zogen bei dem mutmaßlichen Betrüger Marc Dreier 2009 bewaffnete Wachen ein mit der Anweisung, bei einem Fluchtversuch "angemessene Gewalt" anzuwenden.

ANKLAGEJURY ("GRAND JURY")

Sollte der Verdächtigte auf nicht schuldig plädieren, legt die Staatsanwaltschaft die Hinweise auf eine Straftat einer Anklagejury von 23 Geschworenen vor. Diese "grand jury" entscheidet, ob genug belastendes Material für ein Verfahren vorliegt. Die Geschworenen beraten hinter verschlossenen Türen. Sie können den Fall abweisen oder formell Anklage erheben ("indictment"). Ihr Votum muss dabei nicht einstimmig sein, es reicht die einfache Mehrheit. Das System der Anklagejury soll die Macht des Staates begrenzen und verhindern, dass Bürger ungerechtfertigt vor Gericht gezerrt werden.

DAS VERFAHREN

Sollte gegen Strauss-Kahn Anklage erhoben werden, würde sein Fall vor dem New York Supreme Court im Bezirk New York landen. Trotz seines Namens ist das Gericht nicht die oberste Instanz des Bundesstaates, eine Funktion, die vom Court of Appeals ausgeübt wird. Anwälte beider Seiten legen dann ihre Argumente für eine Einigung ohne Verfahren ("plea bargin"), eine Abweisung des Verfahrens oder ein volles Gerichtsverfahren vor. Der letzte Schritt ist vergleichsweise selten: Von mehr als 300000 Fällen in der Stadt New York landeten 2009 weniger als 500 vor Gericht. In 258 dieser Fälle kam es zu einer Verurteilung. Sollte Strauss-Kahn eine Verständigung ablehnen und der Richter den Fall nicht verwerfen, würde es zu einer Verhandlung vor Geschworenen kommen. Bei einer Verurteilung drohen dem IWF-Chef nach New Yorker Recht zwischen 15 und 20 Jahren Haft. (Reuters)

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