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Politik: Japan: Richter stellen Kriterien für Sterbehilfe auf

Die gesetzliche Legalisierung der Sterbehilfe ist jetzt auch in Japan Thema. Dabei geht es um die Selbstbestimmung der Patienten bei der medizinischen Behandlung.

Die gesetzliche Legalisierung der Sterbehilfe ist jetzt auch in Japan Thema. Dabei geht es um die Selbstbestimmung der Patienten bei der medizinischen Behandlung. Die "Japanische Gesellschaft für ein Sterben in Würde" plädiert dafür, eine "Absichtserklärung zu Lebzeiten" einzuführen, mit der ein Kranker jedwede Form von lebensverlängernden Maßnahmen ablehnen kann.

Anlass ist einer von bislang zwei bekannt gewordenen Fällen von aktiver Sterbehilfe, zu dem weder Regierung noch Opposition bislang Stellung bezogen hat: 1991 injizierte ein Arzt einem schwerkranken Krebspatienten auf Wunsch dessen Angehöriger eine Tod bringende Spritze. Der Arzt wurde des Mordes angeklagt und seine zweijährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Richter des Landgerichts Yokohama gaben jetzt vier Kritierien vor, die erfüllt sein müssen, damit ein Sterbehilfe leistender Arzt straffrei bleibt: Der Patient leidet unter unerträglichen Schmerzen, sein Tod steht unmittelbar bevor, es gibt keine medizinischen Möglichkeit der Schmerzlinderung, und der Patient muss den Wunsch nach Sterbehilfe eindeutig formuliert haben.

Jüngste Meinungsumfragen ergaben ein klares Votum für ein Recht auf Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen (60 Prozent). Der Anteil derer, die auch die aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollten, betrug jedoch nur 26 Prozent. Die japanische Gesellschaft gilt als veraltet: 17 Prozent sind älter als 64 Jahre. Die Lebenserwartung der Männer liegt bei 77 Jahren, die der Frauen bei 84 Jahren.

Das Parlament in Tokio wird sich nach der Neuwahl des neuen Regierungschefs Junichiro Koizumi mit dem Thema Sterbehilfe befassen. Im Kabinett ist Chikara Sakaguchi vom kleinen Koalitionspartner Komeito Minister für Gesundheit und Soziales.

cl

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