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Politik: Jeder hat nur eine Stimme - wie das Wahlrecht in NRW funktioniert

Das Wahlsystem zum nordrhein-westfälischen Landtag kann am ehesten als personalisierte Verhältniswahl bezeichnet werden. Im Gegensatz zur Bundestagswahl hat jeder Wähler nur eine Stimme, die er einem Wahlkreisbewerber geben kann.

Das Wahlsystem zum nordrhein-westfälischen Landtag kann am ehesten als personalisierte Verhältniswahl bezeichnet werden. Im Gegensatz zur Bundestagswahl hat jeder Wähler nur eine Stimme, die er einem Wahlkreisbewerber geben kann. Damit stimmt er (sofern der Kandidat nicht parteilos ist oder einer Partei ohne Landesreserveliste angehört) gleichzeitig für die Landesliste der Partei, die ihn aufgestellt hat. Aus den 151 Wahlkreisen ziehen so 151 direkt gewählte Abgeordnete in den Landtag ein, während 50 Kandidaten über die Reservelisten der Parteien ins Parlament kommen. Dabei werden allerdings nur diejenigen Parteien berücksichtigt, die mehr als fünf Prozent der Stimmen erreichen. Seit 1970 wird der Landtag auf fünf Jahre gewählt.

Das Ein-Stimmen-Wahlsystem hat zur Folge, dass dem Landtag in den vergangenen Wahlperioden mehr als die Mindestzahl von 201 Abgeordneten angehörten. Da die SPD mehr Wahlkreise direkt eroberte, als ihr nach ihrem Stimmenanteil zustanden, wurden diese Überhangmandate bei den anderen Parteien durch eine entsprechende Zahl von Ausgleichsmandaten korrigiert. Vor fünf Jahren hatte die SPD mit landesweit 46 Prozent der Stimmen 108 Wahlkreise gewonnen, so dass die Zahl der Landtagssitze um 20 Überhang- und Ausgleichsmandate auf 221 aufgestockt wurde. Dem 1990 gewählten Düsseldorfer Landtag hatten sogar 239 Abgeordnete angehört.

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