zum Hauptinhalt

Jobcenter-Reform: Grundlage für Neuordnung ist geschaffen

Im Ringen um die Neuorganisation der Jobcenter zur Betreuung der 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger haben Union, FDP und SPD einen Durchbruch erzielt.

13 Stunden wurde hart verhandelt, jetzt steht ein Fundament für die Reform der Jobcenter. Die Einigung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe kam am frühen Samstagmorgen zustande, wie das Arbeitsministerium mitteilte. Die Arbeitsgruppe habe sich "in zentralen politischen Fragen verständigt", hieß es. Das letzte Wort werde eine Spitzenrunde in der kommenden Woche haben. Mit der Einigung werde "die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand" gewährleistet.

Details der Verständigung teilte das Ministerium nicht mit. Ein Teilnehmer der Arbeitsgruppe sagte, die Voraussetzungen für eine Verfassungsänderung zum Erhalt der Jobcenter seien nun gegeben.

Die Grundgesetzänderung wird nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in den 345 Jobcentern gemeinsam durch Kommunen und Arbeitsagentur als unzulässige Mischverwaltung beanstandet hatte. Für eine Änderung wurde eine Frist bis Ende 2010 gesetzt.

Offenbar verständigte sich die Arbeitsgruppe auch darauf, die Zahl der sogenannten Optionskommunen, die sich alleine um die Hartz IV-Empfänger kümmern, deutlich zu erhöhen. Sie soll von jetzt 69 auf bis zu 110 steigen. Union und Arbeitsministerium hatten ursprünglich gefordert, die Ausweitung der Zahl der Optionskommunen nicht zu deckeln.

Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU), der ein Verfechter der Optionskommunen ist und auf einer Verfassungsänderung für den Erhalt der Jobcenter bestanden hatte, lobte die Einigung. Sie sei ein "Erfolg im Interesse der bestmöglichen Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung", erklärten Koch und sein Stellvertreter, Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP). Die Lösung sichere "die Behandlung aus einem Guss".

Teil der Grundsatzeinigung ist nach Informationen aus Verhandlungskreisen auch die Freigabe von 900 Millionen Euro für die Arbeitsmarktpolitik im laufenden Jahr. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte für die Mittel eine Etatsperre erlassen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuorganisation der Jobcenter bis Ende 2010 verlangt, weil in ihnen die Aufgaben von Kommunen und Arbeitsagenturen unzulässig vermischt würden. Die SPD als größte Oppositionsfraktion sitzt mit am Verhandlungstisch, weil die Koalition für eine Grundgesetzänderung in Bundestag und Bundesrat auf die Stimmen der SPD angewiesen ist.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, Reuters

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false