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Jobvergabe: Schlechtes Vorbild Familienministerium

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat dem Bundesfamilienministerium vorgeworfen, die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im November formal nicht korrekt vergeben zu haben.

Eigentlich sollte die 56-jährige Beamtin Christine Lüders (parteilos) im Dezember den Job als neue Antidiskriminierungsbeauftragte antreten. Doch ihre Ernennung durch die Familienministerin wurde gestoppt, weil die Richter der Klage einer anderen Bewerberin stattgegeben haben, die sich übergangen fühlte. Der Fall kann jetzt für die künftige Personalbesetzung politischer Behörden richtungsweisend sein.

Das Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt sei verletzt worden, weil die Bewerbung der Klägerin nie an das Bundeskabinett weitergeleitet worden sei, das letztendlich die Personalentscheidung trifft, sondern irgendwo im Familienministerium versandete. Die Antidiskriminierungsstelle (ADS) ist eine im Familienministerium angesiedelte, nachgeordnete Bundesbehörde. Sie wurde 2006 mit dem Gleichbehandlungsgesetz geschaffen, um EU-Richtlinien gegen Benachteiligungen zu verwirklichen. Die bisherige ADS-Leiterin Martina Köppen geriet in die Kritik, weil sie angeblich Steuergelder verschwendet hatte. Ihre Stelle, die zum Ende der Wahlperiode auslief, sollte mit Lüders neu besetzt werden. Doch dabei sei mit dem Formfehler gegen das Prinzip der sogenannten Bestenauslese verstoßen worden, heißt es nun laut Gerichtsbeschluss.

Zwar liege nahe, „dass der Amtsinhaber in einem besonderen Vertrauensverhältnis zur Bundesregierung stehen muss“, doch das allein rechtfertige nicht, dass die Besetzung des Postens eine rein politische Entscheidung ist. Anders als bei demokratischen Wahlämtern müsse die Leiterin einer Stelle, die nur organisatorisch dem Ministerium angegliedert ist und keine Regierungsarbeit innehat, für jedermann offen stehen.

„Wir haben die Kandidatin nach dem üblichen Verfahren ausgewählt“, erklärt Ministeriumssprecher Marc Kinert. Soll heißen, die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) entschied sich nach internen Beratungen für „eine passende Kandidatin“ und legte dem Bundeskabinett allein Lüders’ Unterlagen zusammen mit einem Vertrag vor.

Tatsächlich ist dieser Ablauf keineswegs ungewöhnlich für eine Beauftragtenstelle. Doch damit hat ausgerechnet die Postenvergabe in der Antidiskriminierungsstelle gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Wann die Mitarbeiter der nun leitungslosen Bundesbehörde eine neue Vorgesetzte bekommen, ist noch unklar. Ihrer Hauptaufgabe, der Beratung von potenziell diskriminierten Bürgern, kann die ADS derweil weiter nachgehen. „Wir prüfen derzeit die Urteilsbegründung sehr genau“, sagt Kinert.

Aus dem Beschluss kann jedoch abgeleitet werden, dass für künftige Stellenvergaben auch dann das Prinzip der Bestenauslese gelten muss, wenn das besondere parteipolitische Vertrauen der Regierung erwünscht ist.

Ferda Ataman

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