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Mumia Abu-Jamal

© AFP

Justiz: Todesurteil gegen Mumia Abu-Jamal aufgehoben

Der schwarze US-Journalist Mumia Abu-Jamal kann auf eine endgültige Abwendung seiner Hinrichtung hoffen. Ein Berufungsgericht hob das Todesurteil aus dem Jahr 1981 auf, ließ die Verurteilung wegen Mordes aber bestehen. Nun muss eine Anhörung entscheiden.

Das Berufungsgericht in Philadelphia hob das Todesurteil gegen den 53-Jährigen am Donnerstag auf und bestätigten damit einen Richterspruch aus dem Jahr 2001. Die Verurteilung wegen Mordes an einem Polizisten 1981 hielten die Bundesrichter aber aufrecht, den Wunsch des Verurteilten nach einer Neuauflage des Prozesses wiesen sie ab. Bei einer Anhörung vor Gericht soll aber entschieden werden, ob die Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt wird.

Das frühere Mitglied der radikalen "Black Panthers" ist eine Symbolfigur im Kampf gegen die Todesstrafe in den USA. Mit zwei zu eins Stimmen sprachen sich die Richter gegen Abu-Jamals Wunsch nach einem neuen Prozess aus. Die Staatsanwaltschaft kann nun erneut vor einem Geschworenengericht die Todesstrafe anstreben. Sollte sie aber darauf verzichten, würde Abu-Jamals Strafmaß automatisch in lebenslange Haft umgewandelt.

Verfahrensregeln gebrochen

Die Richter erkannten mit der Aufhebung des Todesurteils die Einwände der Verteidigung an, dass bei dem Prozess gegen eine Reihe von Grundrechten und Verfahrensregeln verstoßen wurde. So sei die Jury aufgefordert worden, den Angeklagten unabhängig von möglichen mildernden Umständen schuldig zu sprechen.

Abu-Jamal, schon als Jugendlicher Mitglied der Black Panther Party und später Unterstützer der radikalökologischen Organisation Move, war 1982 wegen Ermordung des Polizisten Daniel Faulkner in Philadelphia zum Tode verurteilt worden. Abu-Jamal beteuerte stets seine Unschuld. Seit Beginn des Falls kritisierten zahlreiche Initiativen und Menschenrechtsgruppen, dass schon die Auswahl der Jury rassistisch gewesen sei. Zudem seien die Ermittlungen schlampig geführt und entlastende Zeugenaussagen nicht gehört worden. In den neunziger Jahren gingen weltweit Millionen Menschen für seine Freilassung auf die Straße.

Kein neuer Prozess

Zwei Mal waren bereits Hinrichtungstermine für Abu-Jamal angesetzt, wurden dann aber wieder aufgeschoben - zuletzt im Jahr 1999. Zwei Jahre später setzte ein Richter das Todesurteil wegen Verfahrensfehlern aus, ließ aber keinen neuen Prozess unter Einbeziehung neuer Beweise zu. Seit 2001 weigerten sich Gerichte in Pennsylvania und Bundesgerichte, das beeidigte Geständnis von Arnold Beverly, nicht Abu-Jamal, sondern er habe den Polizisten getötet, auch nur in Betracht zu ziehen. (feh/AFP)

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