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Politik: Justizreform: Auf Bewährung (Gastkommentar)

Herta Däubler-Gmelin hat sich mit Verve der Justizreform verschrieben - ein ebenso ambitioniertes wie kühnes Unterfangen. Selbst Friedrich Carl von Savigny, einer der größten deutschen Juristen, ist in den vierziger Jahren des 19.

Herta Däubler-Gmelin hat sich mit Verve der Justizreform verschrieben - ein ebenso ambitioniertes wie kühnes Unterfangen. Selbst Friedrich Carl von Savigny, einer der größten deutschen Juristen, ist in den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts als preußischer Justizminister an einem solchen Vorhaben gescheitert.

Die Ministerin strebt "mehr Transparenz, schnelleren Rechtsschutz und mehr Bürgernähe" an. Das leuchtet ein. Auch wenn der deutschen Justiz nicht, wie oft behauptet, der Kollaps droht, steht in ihr mitnichten alles zum Besten.

Nach wie vor gibt es zu viele Prozesse, die zu lange dauern - an sich schon ein Übel. "Ich war in meinem ganzen Leben nur zwei Mal ruiniert", soll Voltaire gesagt haben, "das erste Mal, als ich einen Prozess verlor, und zum zweiten Male, als ich einen gewann." Manchem wird es heute ähnlich ergehen.

Besserung verspricht sich die Bundesjustizministerin vor allem von einer "Stärkung" der Eingangsgerichte. Prozesse sollen möglichst in der ersten Instanz abgeschlossen werden. Die Berufung soll nur bei Rüge konkreter Fehler des Eingangsgerichts, die Revision soll nur noch in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung zulässig sein. Also: keine langen Instanzenwege mehr.

Was auf Anhieb vernünftig erscheint, ist bei vielen Richtern, Anwälten und Justizpolitikern auf scharfe und ungewöhnlich einmütige Ablehnung gestoßen. Die Kritiker geben unter anderem zu bedenken, dass die Ministerin die Rechnung ohne den rechtssuchenden Bürger gemacht haben dürfte. Er wird in dem reformierten System alles daransetzen, entweder bereits in der ersten Instanz zu obsiegen oder aber die Hürden der Berufung zu nehmen. Dadurch könnte das Gegenteil von dem erreicht werden, was man will: noch längere, noch kompliziertere Prozesse.

Eben dies ist zu befürchten, wenn die Ministerin ihre Reformideen auf die Strafgerichtsbarkeit übertragen sollte. Die überlange Dauer mancher Strafprozesse ist keine Folge des Instanzenzuges und des - bewährten - Rechtsmittelsystems. Sie resultiert zum Teil aus personellen und technischen Defiziten der Strafjustiz, vor allem aber aus strukturellen Altlasten.

Der deutsche Strafprozess, dessen Wurzeln im späten Mittelalter liegen und der seine entscheidende Ausformung im 19. Jahrhundert erfuhr, ist bis heute mehr von den Entscheidungsprogrammen des Obrigkeitsstaates als von den Kommunikationsmustern der modernen Diskursgesellschaft geprägt. Die Verfasser der Strafprozessordnung haben die Teilhaberrechte des Beschuldigten, aber auch des Geschädigten, spärlich ausgebildet. Spätere Reformen haben nur die gröbsten Mängel beseitigt. Begriffe wie Erörterung und Verständigung sind dem Gesetz bis heute fremd.

Das schafft unnötiges Konfliktpotenzial und ist insbesondere in den zahlreichen Verfahren misslich, in denen es weniger um Schuld oder Unschuld des Angeklagten geht als um die Art und Weise der Sanktion. Viel überflüssiges Prozessieren ließe sich zum Beispiel vermeiden, wenn die Prozessbeteiligten die rechtliche Möglichkeit hätten, offen die Rechtsfolgen einer erwiesenen Straftat zu erörtern.

Das praktische Bedürfnis hierfür ist unabweisbar, wie die vielen informellen Verfahrensabsprachen zeigen. Sie werden oftmals etwas abschätzig als "deals" bezeichnet. Aber der Geruch des Kuhhandels haftet ihnen nur deshalb an, weil die Praxis mangels gesetzlicher Grundlagen häufig undurchsichtig und zufällig ist. Prinzipiell ist gegen konsensuale Verfahrenserledigungen nichts zu sagen. Sie liegen gleichermaßen im Interesse der Verfahrensbeteiligten und der Allgemeinheit, denn sie beschleunigen die Strafverfahren und erhöhen deren Akzeptanz.

Insgesamt tut eine Strafprozessreform Not, die den Streit ums Recht, wo er erforderlich ist, auf das Wesentliche konzentriert und unnötigen Streit vermeiden hilft. Die juristischen Standesorganisationen haben der Ministerin hierfür viele vernünftige Vorschläge auf den Tisch gelegt. Wenn sie zugreift, könnte ihr gelingen, was Savigny nicht geschafft hat: eine große Reform. Das wäre doch was!

Alexander Ignor

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