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Gegen die Verschärfung der Abschiebepraxis protestierten am Mittwoch Demonstranten vor dem Willy-Brandt-Haus in Berlin.

© dpa

Asylpolitik: Kabinett stärkt Bleiberecht für Ausländer

Die Bundesregierung will abgelehnten Asylbewerbern ermöglichen, längerfristig in Deutschland zu bleiben - wenn sie gut integriert sind. Gleichzeitig soll die Abschiebung von Kriminellen erleichtert werden.

Bleiberecht für die einen, Abschiebung für die anderen: Die Bundesregierung hat umfangreiche Änderungen im Aufenthaltsgesetz auf den Weg gebracht. Ausländer, die bislang nur geduldet sind, sich aber gut integriert haben, sollen bessere Möglichkeiten bekommen, längerfristig in Deutschland zu bleiben. Auf der anderen Seite will die Regierung dafür sorgen, dass Kriminelle, aber auch Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung einfacher abgeschoben werden können. Das Kabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf.

Für Jugendliche gelten kürzere Fristen

In Deutschland leben derzeit mehr als 100 000 Geduldete – also Menschen, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber nicht abgeschoben werden. Die Regierung will nun das Bleiberecht für Geduldete ausweiten, und zwar anders als bislang unabhängig von einem Stichtag. Voraussetzung ist, dass jemand mindestens acht Jahre hierzulande lebt, ausreichend Deutsch kann und den Lebensunterhalt überwiegend selbst sichert. Für Jugendliche und für Menschen mit minderjährigen Kindern soll dies früher greifen.

Verschärfungen geplant

An anderer Stelle sind Verschärfungen und eine grundsätzliche Neuordnung des Ausweisungsrechts geplant. Künftig sollen die zuständigen Stellen abwägen zwischen den Ausweisungsinteressen des Staates (zum Beispiel, wenn ein Ausländer eine Straftat begeht oder einer Terrorvereinigung angehört) und den „Bleibeinteressen“ des Betroffenen (etwa familiäre Verhältnisse oder Bindungen zu Deutschland). Außerdem bekommen die Behörden mehr Möglichkeiten, Einreise- und Aufenthaltsverbote zu verhängen.

Die Regierung beklagt Vollzugsprobleme bei der Ausweisung und Abschiebung von Ausländern und will diese mit den Änderungen beseitigen. Derzeit gibt es fast 40 000 Ausreisepflichtige ohne Duldung. 2013 seien aber nur etwa 10 000 abgeschoben worden. Zur Abwicklung von Abschiebungen will die Regierung einen neuen „Ausreisegewahrsam“ einführen.

Kritik an den Änderungen

Auch die Möglichkeiten für die Anordnung von Abschiebehaft sollen ausgeweitet werden. Als Anhaltspunkt dafür, dass sich jemand einer Abschiebung entziehen will, soll etwa gelten, wenn er seine Identität verschleiert oder „erhebliche Geldbeträge“ an einen Schleuser gezahlt hat. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl nannte dies „hanebüchen“. „Derzeit gibt es keine legalen Wege, kaum jemand kann ohne die Aufwendung erheblicher Geldbeträge nach Deutschland kommen“, erklärte ihr Geschäftsführer Günter Burkhardt. Er kritisierte zudem, dass Ausländerbehörden jetzt die Möglichkeit haben, zeitlich befristete Aufenthaltsverbote zu verhängen. Restriktive Ämter könnten damit das aushebeln, was der Koalitionsvertrag wolle, nämlich Bleiberechte stärken. Insgesamt, so Burkhardt, gingen die Verbesserungen für hier Lebende „einher mit massiven Restriktionen für neu Einreisende“. (dpa)

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