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Politik: Kanther muss vor Gericht

Ex-Innenminister verantwortlich für schwarze CDU-Kassen?

Wiesbaden . Der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) muss sich doch für die von ihm begründeten schwarzen Kassen der Hessen-Union verantworten. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) kassierte am Dienstag einen früheren Beschluss des Landgerichts Wiesbaden, das eine Anklage gegen den früheren Chef der hessischen CDU, den damaligen Schatzmeister Casimir Prinz Wittgenstein und den Geldboten Horst Weyrauch vor knapp zwei Jahren abgelehnt hatte. Laut OLG sind die Angeklagten hinreichend verdächtig, sich der strafbaren Untreue oder der Beihilfe dazu schuldig gemacht zu haben.

Das OLG geht von einem Vermögensnachteil für die CDU aus. Deren Mitgliedern sei ein erheblicher Teil des Parteivermögens 16 Jahre lang verschwiegen worden, die geheime Verwaltung des Auslandschatzes habe Kosten verursacht und schließlich hätten die Sanktionen des Bundestagspräsidenten der CDU geschadet. Wolfgang Thierse (SPD) hatte wegen falscher Rechenschaftsberichte mehr als 20 Millionen Euro Strafgeld verhängt, das vom höchsten Verwaltungsgericht bestätigt wurde. Die CDU klagt dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht.

Mit dem OLG-Beschluss findet der Finanzskandal der Hessen-CDU vier Jahre nach seiner Enthüllung ein gerichtliches Nachspiel. Anfang 2000 hatte Kanther Freund und Feind geschockt, als er zugeben musste, 1983 für den Transfer von über 20 Millionen Mark aus dem Vermögen der Hessen-CDU in die Schweiz verantwortlich gewesen zu sein. Aus dem „Honigtopf im Süden“ hatte die Partei fast zwei Jahrzehnte lang Wahlkämpfe und Personal finanziert, getarnt als Kredite oder jüdische Vermächtnisse.

Kanther wies die strafrechtlichen Vorwürfe am Dienstag zurück. Er sprach von einer „so genannten Finanzaffäre“, in der sich niemand bereichert habe, auch nicht die CDU. Für den „politischen Fehler“, falsche Rechenschaftsberichte abzugeben, habe er die Verantwortung längst übernommen. Etwaige Straftaten seien verjährt, hatten im März 2002 die Wiesbadener Richter erklärt. Doch die Staatsanwälte blieben hartnäckig. Gut ein Jahr nahm sich das OLG zur Prüfung der Rechtslage, um – für viele überraschend – doch noch einen Strafprozess in Gang zu setzen.

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