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Der aktuellen Situation müsse von allen Seiten mit Klugheit begegnet werden, fordert Merkel.

© Michael Sohn/Pool via REUTERS/File Photo

Kanzlerin sieht heikle Situation: Merkel besorgt wegen Urteil zu EZB-Anleihekäufen

Das EZB-Urteil lässt auch die Kanzlerin nicht kalt. In einer Videokonferenz soll Merkel aber betont haben, dass dieses „heilbar“ sei - unter gewissen Umständen.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht eine schwierige Lage im Zusammenhang mit dem umstrittenen Karlsruher Urteil zur Europäischen Zentralbank (EZB). Sie hat sich aber auch optimistisch über eine mögliche Lösung geäußert.

Die Kanzlerin nannte das Urteil nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen in einer Videokonferenz des CDU-Präsidiums heilbar, wenn die EZB ihr Vorgehen beim Ankauf von Staatsanleihen erläutere. Das Urteil sei von großer Bedeutung.

Die Kanzlerin habe eingeräumt, es sei eine heikle Situation, weil es Beifall für das Urteil von anderen europäischen Staaten gegeben habe. Polen nannte sie demnach in diesem Zusammenhang nicht ausdrücklich. Eine Diskussion über das Thema habe es im CDU-Präsidium nicht gegeben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und sich damit erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestellt. Anders als der EuGH entschieden die Karlsruher Richter, die Notenbank habe ihr Mandat überspannt. Das EuGH-Urteil nannten sie „objektiv willkürlich“ und „methodisch nicht mehr vertretbar“.

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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte daraufhin an, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu prüfen. Die EU-Kommission hatte daran erinnert, dass Urteile des EuGH für alle Mitgliedsstaaten bindend seien.

Der aktuellen Situation müsse von allen Seiten mit Klugheit begegnet werden, forderte Merkel den dpa-Informationen zufolge. Sie habe damit sowohl die Bundesregierung als auch die Europäische Union und die EZB gemeint, hieß es. Merkel habe betont, die Unabhängigkeit der EZB sei für Deutschland maßgeblich. Konkreter habe sich Merkel nicht geäußert.

Regierung will alle Fragen der EU-Kommission beantworten

Regierungssprecher Steffen Seibert nahm das Urteil am Montag in Schutz. "Es gilt nach wie vor, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) der sogenannte Hüter der Europäischen Verträge ist. Das hat auch das Verfassungsgericht nach unserer Auffassung nicht angezweifelt." Karlsruhe habe nur angemahnt, dass die Europäische Zentralbank (EZB) eine sorgfältige Abwägung bei den Anleihekäufen vornehmen und eine Begründung vorlegen solle.

"Den grundsätzlichen Auslegungsvorrang des EuGH zweifelt nach unserer Analyse des Urteils das Bundesverfassungsgericht nicht an", betonte Seibert. Zudem sagte er zu, dass die Bundesregierung alle Fragen der EU-Kommission zu diesem Thema beantworten werde. Es sei normal, dass die EU-Kommission dafür sorgen wolle, dass europäisches Recht von den EU-Nationalstaaten korrekt angewendet wird. (Reuters/dpa)

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