KAPITALVERKEHRSKONTROLLEN: Ein Wehr im Geldfluss
Um zu verhindern, dass Anleger Milliardensummen aus Zypern abziehen und damit den Kollaps des Landes herbeiführen, arbeitet die EU an der Einführung von Kapitalverkehrskontrollen. Ein entsprechendes Gesetz für eine Begrenzung des Kapitalverkehrs ist in Zypern in Vorbereitung.
Um zu verhindern, dass Anleger Milliardensummen aus Zypern abziehen und damit den Kollaps des Landes herbeiführen, arbeitet die EU an der Einführung von Kapitalverkehrskontrollen. Ein entsprechendes Gesetz für eine Begrenzung des Kapitalverkehrs ist in Zypern in Vorbereitung. Allerdings sind solche Kontrollen, also Beschränkungen von Kapitalbewegungen in der EU nach Artikel 63 des EU-Vertrags eigentlich verboten. Das gilt für den Kapitalfluss innerhalb der EU sowie für Kapitalbewegungen in und aus Nicht-EU-Ländern. Im Artikel 66 wird der EU jedoch die Möglichkeit gegeben, für ein halbes Jahr „Schutzmaßnahmen“ zu verhängen, falls Kapitalbewegungen in Nicht-EU- Länder „unter außergewöhnlichen Umständen das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion schwerwiegend
stören oder zu stören drohen“. Dafür müssten die EU-Staaten auf Vorschlag der EU-Kommission und nach Anhörung der Europäischen Zentralbank (EZB) zustimmen. Laut „Handelsblatt“ soll in Zypern für
längere Zeit nur ein
begrenzter Betrag an Bargeld an Geldautomaten abgehoben werden können. Zusätzlich sei im Gespräch, die Spareinlagen vollständig einzufrieren und Überweisungen nur mit vorheriger Genehmigung der
nationalen Zentralbank
zu erlauben. Möglich ist auch die Kontrolle von
Ausreisenden an den Flughäfen der Insel, damit
Bargeld nicht kofferweise aus dem Land geschafft wird.AFP
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