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Kardinal Reinhard Marx.

© Andreas Gebert/dpa

„Kardinal Marx sollte zurücktreten“: Missbrauchsstudie der katholischen Kirche bleibt ohne Folgen

Anderthalb Jahre nach der Missbrauchsstudie der katholischen Kirche bleiben strafrechtliche Konsequenzen aus. Kriminologe Pfeiffer fordert Konsequenzen.

Im Herbst 2018 machte die Missbrauchsstudie der katholischen Kirche mit erschreckenden Zahlen Schlagzeilen: Mindestens 3677 Minderjährige wurden in den Jahren 1946 bis 2014 von 1670 Klerikern missbraucht. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) - allen voran ihr Vorsitzender, Kardinal Reinhard Marx, - sprach von Entsetzen, Abscheu und Scham und kündigte an, die Akten an die Behörden weiterzuleiten. Anderthalb Jahre später ist nun klar, was Kritiker der sogenannten MHG-Studie von Anfang an befürchteten: Strafrechtliche Konsequenzen wird es für die Täter wohl kaum geben.

Pfeiffer sollte Missbrauchsstudie ursprünglich leiten

„Das war alles nur Show - mehr nicht“, kritisiert der Kriminologe Christian Pfeiffer im Interview der Deutschen Presse-Agentur. Er sollte die Studie zum Missbrauch in der katholischen Kirche ursprünglich leiten - und fordert nun den Rücktritt von Marx vom DBK-Vorsitz. Sein Vorwurf: Marx habe eine ehrliche, transparente Aufarbeitung des Skandals verhindert.

In Bayern, dem nach Bevölkerung zweitgrößten und womöglich katholischsten Bundesland, haben die Staatsanwaltschaften anderthalb Jahre nach der Veröffentlichung der Studie in keinem einzigen Fall Anklage erhoben. Fast alle Ermittlungen gegen verdächtige Kirchenleute wurden dort eingestellt, wie eine Umfrage der dpa unter den drei Generalstaatsanwaltschaften in München, Bamberg und Nürnberg ergab. Vier Ermittlungen laufen bayernweit noch, einige wenige Fälle wurden an Staatsanwaltschaften außerhalb Bayerns weitergeleitet. Alle anderen wurden zu den Akten gelegt.

Die DBK will das Ermittlungsergebnis in Bayern nicht kommentieren. Und deutschlandweite Zahlen lägen ihr dazu nicht vor. Auch in den Bundesländern wird nicht einheitlich erhoben, wie viele Ermittlungsverfahren nach der Veröffentlichung der MHG-Studie laufen oder abgeschlossen sind.

DBK-Sprecher Matthias Kopp weist Pfeiffers Vorwürfe aber entschieden zurück: „Herr Pfeiffer wiederholt einen Vorwurf, zu dem wir bereits 2013 Stellung bezogen haben. Damals wie heute ist deutlich geworden, dass von der Verhinderung einer transparenten Aufarbeitung in keiner Weise die Rede sein kann.“ Ein Sprecher der Erzdiözese München-Freising unter der Leitung von Kardinal Marx teilt mit: „Mit unserer engen und umfänglichen Kooperation mit den Ermittlungsbehörden verfolgen wir Transparenz, eine lückenlose Aufklärung und umfassende Aufarbeitung von Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche.“

Strafrechtsprofessor Putzke greift katholische Kirche an

Der Passauer Strafrechtsprofessor Holm Putzke sagt dagegen, die katholische Kirche habe sich „redlich darum bemüht, damit die in ihren Reihen massenweise begangenen Verbrechen an Kindern inzwischen nicht mehr verfolgbar sind“. Er stellte nach der Veröffentlichung der MHG-Studie gemeinsam mit einigen Kollegen Anzeige gegen Unbekannt und stieß damit die staatsanwaltlichen Ermittlungen an.

321 beschuldigte Kleriker wurden den Staatsanwaltschaften im Freistaat von den sieben bayerischen Bistümern gemeldet. 312 konnten namentlich identifiziert werden, 124 von ihnen waren allerdings schon tot. Von den noch lebenden 188 Beschuldigten wurden die Akten in 34 Fällen direkt an die Bistümer zurückgegeben, weil, sagt ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, „nach erster Sichtung offensichtlich keine Straftat im Raum stand“. Blieben bayernweit noch 154, wie aus den Zahlen hervorgeht, die der dpa vorliegen.

Missbrauchs-Taten in vielen Fällen verjährt

Und auch diese Ermittlungen wurden - bis auf die wenigen noch ausstehenden Ausnahmen - alle eingestellt. Entweder waren die Tatvorwürfe bereits bekannt, geprüft und gegebenenfalls auch abgeurteilt. In vielen Fällen war die Tat schlicht verjährt oder es ergaben sich nicht genügend Anhaltspunkte für eine Straftat oder einen hinreichenden Tatverdacht.

Aus Sicht Putzkes lief die Aufarbeitung bei den einzelnen Staatsanwaltschaften unterschiedlich: „Manche haben den Bistümern nach unserer Anzeige sehr deutlich gemacht, dass die relevanten Akten herauszugeben sind oder sonst Konsequenzen drohen, manche haben eher zurückhaltend appelliert, andere pauschal jeden Tatverdacht verneint, mit der fadenscheinigen und abwegigen Begründung, es gebe keine konkreten Täter, weshalb kein Anfangsverdacht vorliege.“

Reformbewegung „Wir sind Kirche“ massiv enttäuscht

Der Sprecher der Reformbewegung „Wir sind Kirche“, Christian Weisner, sagt: „Aus Sicht der Betroffenen ist es bedauerlich, ja höchst enttäuschend, dass bis jetzt in keinem einzigen Fall in Bayern Anklage erhoben worden ist oder aufgrund der Verjährung erhoben werden konnte.“ Die Studie sei darauf angelegt gewesen, „nur generalisierte Ergebnisse zu bringen, um die Anonymität sowohl der Täter als auch der damaligen Verantwortlichen in der Kirchenleitung (...) zu schützen.“

Der Kriminologe Christian Pfeiffer.
Der Kriminologe Christian Pfeiffer.

© Ole Spata/dpa

Auch Putzke kritisiert, die Kirche habe „jahrzehntelang vertuscht, Akten in Geheimarchiven verschwinden lassen und für die Ende September 2018 vorgestellte „Missbrauchsstudie“ der Kommission nur zuvor gefilterte Unterlagen übergeben“. Es ist ein Vorwurf, den er mit dem Kriminologen Pfeiffer teilt: Die Daten, auf denen die Studie basiert, wurden Pfeiffers Angaben nach nämlich nicht von unabhängigen Wissenschaftlern erhoben, sondern von der Kirche selbst. Darum sei die ursprünglich geplante Zusammenarbeit zwischen der Kirche und dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) abgebrochen worden, dessen Direktor Pfeiffer war.

Pfeiffer spricht von „Zensur“ – Kirche von „Datenschutz“

Pfeiffer spricht von „Zensur“ - die DBK dagegen von „Datenschutz“ und davon, dass das „Vertrauensverhältnis“ zu Pfeiffer „zutiefst erschüttert“ gewesen sei. Die DBK verwahrte sich 2013 in einer Stellungnahme gegen den Vorwurf der „Zensur- und Kontrollwünsche“. Aktuell wollte die Bischofskonferenz sich zunächst nicht äußern.

Pfeiffer ist überzeugt, Marx habe Forschern den uneingeschränkten Zugang zu Akten verweigert und so eine unabhängige wissenschaftliche Aufarbeitung bewusst verhindert - um sich selbst und Papst Benedikt zu schützen, der von 1977 bis 1982 Bischof von München und Freising war. „Das Beste wäre, Kardinal Marx würde von seiner Funktion als Sprecher der Bischofskonferenz zurücktreten und einräumen, was da gelaufen ist - ebenso Bischof Ackermann als Missbrauchsbeauftragter. Beide haben sich völlig unglaubwürdig gemacht.“

Allerdings hat der Missbrauchsskandal nicht nur strafrechtliche Verfahren angestoßen, auch kirchenrechtliche. Ein Beispiel aus dem Bistum Trier des DBK-Missbrauchsbeauftragten, Bischof Stephan Ackermann: Seit Bekanntwerden des Skandals wurden dort nach Angaben eines Sprechers 36 noch lebende Priester des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Bis auf noch vier kirchenrechtliche Verfahren seien alle abgeschlossen. In insgesamt zwei Fällen seien Priester wegen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen worden. In einem weiteren Fall habe der Betroffene von sich aus darum gebeten. (dpa)

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