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Politik: Karlsruhe entscheidet über Jugendhaft

Verfassungsgericht prüft, ob gesetzliche Grundlage genügt / Zypries: Bestehende Regelung unbefriedigend

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht wird möglicherweise noch vor der geplanten Verlagerung des Strafvollzugs auf die Länder über Vorgaben für die Jugendhaft entscheiden. In einer Anhörung am Mittwoch prüfte der Zweite Senat in Karlsruhe, ob die nur aus wenigen Paragrafen bestehende gesetzliche Grundlage des Jugendstrafvollzugs ausreichend ist. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Bei der Anhörung wurde deutlich, dass das Gericht möglicherweise inhaltliche Maßstäbe für Bedingungen in Jugendhaftanstalten setzen will. „Wir wollen wissen, wie die Grundlagen des Jugendstrafvollzugs aussehen sollen“, sagte der Senatsvorsitzende Winfried Hassemer.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bezeichnete es als „unbefriedigend“, dass es trotz langer Bemühungen noch nicht zu einer umfassenden gesetzlichen Regelung des Jugendstrafvollzugs gekommen sei. Ein Gesetzentwurf von April 2004, der einen sozialpädagogischen Ansatz in den Vordergrund gestellt habe, sei wegen der vorgezogenen Neuwahl nicht mehr verabschiedet worden. Wenn – wie geplant – um die Sommerpause mit der Föderalismusreform auch die Zuständigkeit für den Strafvollzug verlagert werde, seien künftig jedoch die Länder gefragt.

Auslöser der Verhandlung ist die Verfassungsbeschwerde eines in einer Jugendstrafanstalt Inhaftierten. Er wehrt sich gegen die Kontrolle seiner Post und gegen mehrere Disziplinarmaßnahmen. Er macht geltend, solche Eingriffe in seine Grundrechte seien nach der Gesetzesgrundlage nicht zulässig. dpa

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