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Politik: Karlsruhe prüft Überwachung per Satellit

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigt sich seit Mittwoch mit der Frage, ob der Einsatz von Navigationssystemen zur Observation potenzieller Straftäter rechtmäßig ist. Der Zweite Senat will in etwa drei Monaten entscheiden, ob die bestehenden Gesetze trotz erweiterter technischer Möglichkeiten ausreichen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigt sich seit Mittwoch mit der Frage, ob der Einsatz von Navigationssystemen zur Observation potenzieller Straftäter rechtmäßig ist. Der Zweite Senat will in etwa drei Monaten entscheiden, ob die bestehenden Gesetze trotz erweiterter technischer Möglichkeiten ausreichen. Im konkreten Fall eines früheren Mitglieds der Antiimperialistischen Zellen geht es um das Global Positioning System (GPS), das als satellitengestütztes Navigationssystem in Autos eingesetzt wird, aber auch dazu dienen kann, die Bewegung eines Fahrzeugs festzustellen, um eine Straftat aufzuklären.

Bernhard U. war 1999 wegen vier Sprengstoffanschlägen, bei denen durch glückliche Umstände niemand starb, zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stützte sich dabei wesentlich auf die Observation eines Fahrzeugs, das U. und sein Mittäter benutzt hatten. Dabei wurde das GPS eingesetzt, Chip und Antenne wurden am Auto angebracht. Bernhard U. hält die Verwertung des Bewegungsprofils für unzulässig, da die gesetzliche Grundlage für so weitreichende Überwachungen nicht ausreiche.

Die Observation mit technischen Mitteln steht seit 1992 in der Strafprozessordnung. Die Staatsanwaltschaft kann sie bei „erheblichen Straftaten“ anordnen und muss erst nach einem Monat einen Richter einschalten. Der Berliner Datenschützer Hansjürgen Garstka hält den Eingriff in die Freizügigkeit bei einem Bewegungsprofil aber für so intensiv, dass seiner Ansicht nach wie bei Telefon- oder Handyüberwachung eine richterliche Anordnung notwendig wäre. Die Bundesregierung dagegen hält das geltende Gesetz für ausreichend. Staatssekretär Hansjörg Geiger aus dem Justizministerium nannte es angesichts der technischen Entwicklung unpraktikabel, die technischen Observierungsmittel im Gesetz zu benennen. Eine richterliche Anordnung sei nicht sofort notwendig, da der Standort eines Fahrzeugs aufgezeichnet werde, nicht das gesprochene Wort. Der Eingriff sei also geringfügiger. Das Bundeskriminalamt führt nach eigenen Angaben sechs bis zehn GPS-Observationen im Jahr durch.

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