zum Hauptinhalt

Politik: Karlsruhe rügt Frankfurter Richter „Kein Forum für Standespolitik“

Karlsruhe/Berlin (neu). Das Bundesverfassungsgericht hat in ungewöhnlich scharfer Form eine Vorlage des Frankfurter Landgerichts kritisiert, die sich gegen eine angebliche Ungleichbehandlung bei der richterlichen Besoldung wendet.

Karlsruhe/Berlin (neu). Das Bundesverfassungsgericht hat in ungewöhnlich scharfer Form eine Vorlage des Frankfurter Landgerichts kritisiert, die sich gegen eine angebliche Ungleichbehandlung bei der richterlichen Besoldung wendet. Das von den Richtern in Anspruch genommene Normenkontrollverfahren habe „nicht die Funktion, dem vorlegenden Gericht ein Forum für die Erörterung standespolitischer Anliegen der Richter zu bieten“, hieß es in dem Beschluss (Az.: 2 BvL 2/03 und 2 BvL 4/03).

Hintergrund des Rechtsstreits ist die unter Juristen nach wie vor umstrittene Reform des Zivilprozesses, die 2002 in Kraft getreten ist. Zivilrechtliche Streitigkeiten an einem Landgericht werden seitdem regelmäßig einem einzelnen Richter übertragen. Zuvor hatte sich stets eine mit drei Richtern besetzte Kammer mit einer Sache befasst. Nach den Plänen der rotgrünen Koalition sollten die Landgerichte auf diese Weise entlastet werden. Eine Kammer des Frankfurter Landgerichts sah darin eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Richter. Denn wenn beisitzende Richter die gleiche Arbeit tun müssten wie die Vorsitzenden, müssten sie auch gleich besoldet werden. Um diese Frage in Karlsruhe klären zu lassen, setzten die Frankfurter Richter zwei Verfahren aus, die mit der Richterbesoldung nichts zu tun haben. Dies wertete das Bundesverfassungsgericht als Missbrauch und warf den Frankfurter Richtern zudem eine bewusste Verzögerung dieser Verfahren vor.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false