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Politik: Karlsruhe stärkt Minderheit in Untersuchungsausschüssen

Die Union hat mit ihrer Klage gegen die Arbeitsweise des Berliner Parteispenden-Untersuchungsausschusses einen Teilerfolg erzielt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe wurden die Rechte der CDU/CSU-Mitglieder von der SPD-Mehrheit teilweise in verfassungswidriger Weise verletzt.

Die Union hat mit ihrer Klage gegen die Arbeitsweise des Berliner Parteispenden-Untersuchungsausschusses einen Teilerfolg erzielt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe wurden die Rechte der CDU/CSU-Mitglieder von der SPD-Mehrheit teilweise in verfassungswidriger Weise verletzt. Allerdings muss nur Finanzminister Hans Eichel (SPD) vor dem Ausschuss aussagen, die Vernehmung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) sowie sieben weiteren Zeugen wurde abgelehnt.

Damit stärkte der Zweite Senat die Rechte der Minderheit in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen deutlich. Erstmals hat das BVerfG in einem Urteil festgestellt, dass ein Viertel des Bundestages nicht nur einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss erzwingen kann, sondern dieser Minderheitenschutz auch innerhalb des Ausschusses gilt. Danach können Anträge eines Viertels der Ausschussmitglieder zukünftig nur noch dann abgelehnt werden, wenn sie offensichtlich missbräuchlich gestellt werden, das Untersuchungsthema überschreiten oder nur der Verzögerung dienen. Bislang mussten Beweisanträge immer von der Ausschussmehrheit gebilligt werden. Können bereits gefasste Beweisbeschlüsse aus Zeitgründen nicht mehr bearbeitet werden, müssen Verfahrensregeln aufgestellt werden, die auch die Minderheit angemessen berücksichtigen. Mit diesen aus dem Grundgesetz hergeleiteten Maßstäben hat das BVerfG das festgeschrieben, was im neu beschlossenen Gesetz über parlamentarische Untersuchungsausschüsse im Wesentlichen schon verankert ist. Der Parteispenden-Untersuchungsausschuss arbeitet jedoch noch auf alter Rechtsgrundlage.

Trotz dieser grundsätzlichen Bestätigung der Position der Unions-Mitglieder im Ausschuss hatte ihre Klage im Konkreten nur teilweise Erfolg. So hat die Ausschussmehrheit laut BVerfG zu Recht die Zeugenvernehmung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin sowie weiterer Zeugen abgelehnt. Lediglich die Ablehnung der Vernehmung von Bundesjustizminister Hans Eichel (SPD) wurde vom Zweiten Senat beanstandet. Darüber hinaus hätte der Ausschuss auch Beweisanträgen der Union zu Vermögensbeteiligungen der SPD nachgehen müssen. Die Ablehnung habe verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht entsprochen, so das Urteil.

Ob der Berliner Parteispenden-Untersuchungsausschuss noch einmal in die am 15. November 2001 abgeschlossene Beweisaufnahme eintreten muss, ließ der Zweite Senat ausdrücklich offen. Das müsse der Ausschuss nach den Vorgaben des Urteils selbst entscheiden, so die Richterinnen und Richter.

Der Ausschuss-Vorsitzende und SPD-Bundestagsabgeordnete Volker Neumann kündigte jedoch in Karlsruhe an, dass man Eichel noch vernehmen werde. Neumann räumte ein, dass der Ausschuss nach dem Karlsruher Urteil nacharbeiten müsse. (AZ: 2 BvE 2/01)

CDU-Chefin Angela Merkel zeigte sich erfreut über den Teilerfolg der Union. Es sei bedauerlich, dass bei der rot-grünen Regierung selbst "in den simpelsten Vorgängen" der Gang über Karlsruhe notwendig sei, sagte Merkel nach der CDU-Präsidiumssitzung. Das Urteil der Verfassungsrichter sei eine "Warnung an Rot-Grün, dass man nicht beliebig mit den verfassungsmäßigen Institutionen herumschludern darf". Die SPD, die "von einem flächendeckenden Netz der Korruption betroffen" sei, habe eine "absolut unzureichende Aufklärung" betrieben. Bislang habe Rot-Grün die parlamentarischen Rechte der Opposition immer wieder "mit Füßen getreten".

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